Christian Scheider und sein Kofferraum

Ein regelmäßig ausgegebener Befehl von Sandra Wassermann macht im Klagenfurter Magistrat die Runde: „Der Kofferraum muss immer voll sein!“

2012-07-20 19.36.44-2Gemeint ist der Kofferraum des Dienstwagens von Bürgermeister Christian Scheider. Der zu füllende Inhalt: Werbegeschenke. Viele Werbegeschenke.

Im September 2012 machte ein Kontrollamtsbericht die Runde, wonach das Stadtoberhaupt im Jahr zuvor sein „Geschenkekonto“ um satte 102.000 Euro überzogen hat. Zusammen mit den budgetierten 65.000 Euro macht dies eine Summe von 167.000 Euro pro Jahr.

Scheider rechtfertigte die Ausgaben in der Höhe eines Einfamilienhauses gegenüber der Kleinen Zeitung damit:

Schuld daran sei Ex-Bürgermeister Harald Scheucher, weil dieser es verabsäumte, das Handelswarenlager rechtzeitig aufzustocken.

Aha.

Im Magistrat macht obendrein die Runde, dass Scheider sogar den Dienstwagen tauschte, um noch mehr Geschenke noch schneller verteilen zu können. Anstelle der oben abgebildeten Limousine (Foto vom 20. Juli 2012) fährt Scheiders Chauffeur inzwischen einen Kombi. Dieser vermutete Zusammenhang ist jedoch durch nichts belegt.

Zur Verteilung gelangt dafür eine Menge. Hier einige der kolportierten Give-Aways:

  1. Fahrradhelme
  2. Silberketterl mit Engerl
  3. Strohhüte mit Aufschrift „Christian Scheider“
  4. Weinflaschen
  5. Blumensträuße
  6. Sicherheitsbänder
  7. T-Shirts
  8. USB-Sticks
  9. Kalender
  10. Lebkuchenkerzen
  11. Eintrittskarten für diverse Veranstaltungen (Zirkus …)
  12. Kinokarten
  13. Freikarten für die Wörthersee-Schifffahrt
  14. Babystrampler
  15. Weihnachtskekse
  16. Ostereier
  17. Regenschirme

Das weithin bekannteste Geschenk des Bürgermeisters „am Fuße des Wörthersees“ (sic!) dürften übrigens DVDs mit dessen Sangeskünsten sein.

Ob der – billig oder teuer (?) – produzierte Kurzfilm dem Image der Kärntner Landeshauptstadt dienlich ist, muss jeder selbst beurteilen. Eine Frage muss man aber stellen: Wäre es nicht besser, die Stadt als solche zu zeigen, als Werbung für ihren Bürgermeister zu machen?

Auskunft verlangen

Weil auch Gerhard Dörfler jede Menge Give-Aways unters Volk zu bringen versuchte, fragte ich im Amt der Kärntner Landesregierung nach, wie viel der Steuerzahler, denn dafür ausgegeben hat. Die Antwort brachte selbst mich ins Staunen. Man lese und wundere sich selbst:

Antwort Auskunftsbegehren Dörfler

Man könnte die ständige Verteilung von Goodies auch als laufende Marketingmaßnahme eines sechsjährigen Dauerwahlkampfs sehen, bei dem mit Hilfe öffentlicher Gelder (Werbegeschenke wachsen nun einmal nicht auf Bäumen) der demokratische Wettbewerb massiv verzerrt wird.

Auskunftsbegehren Geschenke ScheiderWeil mit unserem Geld wieder einmal stückchenweise an der Demokratie genagt wird, sollte wir zumindest erfahren dürfen, was uns das kostet.

Gesagt, getan: Es gibt ein neues Auskunftsbegehren. In Ermangelung eines eigenen Auskunftsrechts der Stadt Klagenfurt (!) kommt subsidiär das Kärntner Informations- und Statistikgesetz zur Anwendung, mit dem ich schon ein klein wenig vertraut bin.

Weil sich die Beschaffungskosten 2012 möglicherweise wieder in fünf- bis sechsstelliger Höhe bewegen könnten, ist neben den Kosten fraglich, ob es für deren Beschaffung die nötigen Ausschreibungen gegeben hat.

VwGH zu Inseraten: So einfach geht’s nicht!

Im November 2009 wollte ich wissen, wie viel Kärntens Regierungsmitglieder im Jahr zuvor für Inserate ausgaben. Grund für mein – von allen Instanzen als legitim angesehenes – Auskunftsbegehren nach dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz (K-ISG) war eine massive Häufung von Inseraten der öffentlichen Hand im Landtagswahlkampf 2009.

Die nachfolgende Grafik zeigt Wahlkampfinserate vom 1. Jänner bis 29. Februar 2009 in lediglich einer Tageszeitung, der Kleinen Zeitung.

Inserate im Landtagswahlkampf 2009

Darauf ist deutlich zu erkennen, wie sich vor allem Regierungsmitglieder einer Partei massiv mit Steuergeldern selbst bewarben. Dass dies demokratiepolitisch zumindest grenzwertig ist, fiel nur auf, als das Mengenverhältnis erstmals visualisiert wurde. Zudem sollte der Steuerzahler über die Summen Bescheid wissen – die Marketingaufwendungen in dieser Zeit werden mit bis zu zehn Millionen Euro kolportiert.

Ablehnung in zwei Instanzen

Ein Auskunftsbegehren kann auch abgelehnt werden, wenn triftige Gründe dagegen sprechen: Etwa, wenn persönliche Informationen Dritter erfragt werden oder wenn der Aufwand zur Beantwortung für das Amt zu hoch ist.

Sowohl der für Finanzen zuständige Landesrat, Harald Dobernig, als auch der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) begründeten die Ablehnung eben damit, dass der Aufwand zu hoch sei. Im Verfahren vor dem UVS wurde nicht einmal hinterfragt, wie hoch der Aufwand tatsächlich sei.

Das Urteil des UVS basierte einzig auf der Aussage des Leiters der Landesfinanzabteilung, Horst Felsner, wonach dies nicht in zumutbarer Zeit möglich wäre. Eine Beweiswürdigung wurde erst gar nicht als nötig erachtet.

Ich bin kein Jurist. Doch nach allem, was ich von Rechtsprechung verstehe, müssten zumindest Beweise vorgebracht werden, dass das Land trotz elektronischer Buchführung nicht in der Lage wäre, Zahlen mit vernünftigem Aufwand herauszufinden. Also beschritt ich den Weg zum Verwaltungsgerichtshofe (VwGH).

Urteil des VwGHRecht durch den Verwaltungsgerichtshof

Nach 21 Monaten bekam ich heute endlich den Spruch des VwGH zugestellt und er gibt mir Recht (Download als PDF).

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit in folge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

In der Argumentation folgt der VwGH weitgehend meiner Argumentation. Zu Frage 1 (Höhe der Ausgaben) und 2 (Höhe der Rabatte) heißt es:

Hätte die belangte Behörde eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung vorgenommen, so hätte sie zu dem Ergebnis kommen können, dass, wie vom Beschwerdeführer vorgebracht, die begehrten Auskünfte aufgrund vorhandener Controlling-Mechanismen im Land Kärnten mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu erteilen gewesen wären.

Auf gut Deutsch: Wenn das Land Kärnten Controlling-Mechanismen hat, müssten die Zahlen auf den Tisch gelegt werden. Dass diese vorhanden sind, wird niemand in der Regierung – nicht einmal Harald Dobernig – bestreiten.

Und noch etwas urteilte das Höchstgericht: Die Frage 3 hätte definitiv beantwortet werden müssen. Darin wollte ich Auskunft, in welchen Posten sich die Marketingausgaben der Landesregierung in den Rechnungsabschlüssen des Landes wiederfinden (oder vielmehr wo diese versteckt werden).

Salop ausgedrückt, urteilten die Höchstrichter, dass es nicht reiche, wenn das Land die Auskunft mit einem selbst vorgebrachten Argument – frei nach der Devise „Wollen wir nicht, können wir nicht, müssen wir nicht“ – verweigert.

Hubert SickingerAuswirkungen

Mein Auskunftsbegehren landet somit in Kürze wieder vor dem UVS. Dort muss es nun eine ernst zu nehmende Beweiswürdigung geben und geprüft werden, wie hoch der Aufwand tatsächlich ist, die Beträge für das Polit-Marketing zu ermitteln. Dieses Verfahren muss sich zudem auf die Argumente der Höchstrichter stützen.

Die österreichweiten Auswirkungen könnten durchaus gravierend sein, wie Politologe Hubert Sickinger erklärt: „Die erste Instanz, also das Amt selbst, könnte immer argumentieren, dass der Aufwand zur Auskunftserteilung zu hoch sei. Allerdings darf dies nie wieder in der zweiten Instanz – also dem UVS oder den neuen Landesverwaltungsgerichten – ohne Beweiswürdigung akzeptiert werden.“

Wenn der Aufwand tatsächlich zu hoch sei, so Sickinger weiter, sei die Behörde allerdings im Recht und die Auskunft müsse nicht erteilt werden.

Ich meine: Besonders glaubhaft ist das im Zeitalter elektronischer Buchführung nur dann, wenn äußerst sorglos mit Steuergeld umgegangen wird. Auch das wird nicht einmal der der Landesfinanzreferent zugeben wollen.

Mein Fazit des VwGH-Urteils: In Zukunft wird es für ALLE Ämter schwieriger, Zahlen & Daten vor Bürgern geheim zu halten.

Teure und gefährliche Geschenke

Uhrenetui, Werbegeschenk Dörfler (c) Claudia ZettelWahlkampf zu führen, ist nicht nur anstrengend, sondern auch teuer. Die Steuerzahler zahlen gerade in Österreich nicht wenig für ihre Demokratie.

Demokratie darf zwar etwas kosten, allerdings sind so manche Ausgaben dafür zumindest hinterfragenswert. Nicht selten wird mit Ausgaben aus Steuermitteln der demokratische Wettbewerb um die besten Ideen für die Zukunft des Landes verzerrt, indem die Regierenden aus dem Vollen schöpfen können. Politiker, die nicht an der Macht und somit den Steuertöpfen sitzen, haben womöglich auch gute Ideen.

Das Medientransparenzgesetz untersagt Reklameinserate auf Kosten des Steuerzahlers seit einiger Zeit gänzlich. Schaltungen mit dem Gesicht des Politikers auf Kosten der Regierung sind verboten, sämtliche Kosten für Inserate offen zu legen.

Was macht der findige Politiker stattdessen, um in den Köpfen potenzieller Wählerinnen und Wähler zu bleiben? Er verteilt Werbegeschenke. Diese Give-Aways reichen von (Wahl-)Zuckerln über Stofftiere bis hin zu Winterjacken. Erst gestern wurde mir von Claudia Zettel, einer Kollegin aus Wien, ein bizarrer Fall geschildert:

Dörfler war auf Besuch bei einer Firma (in Villach, Anm.) und dabei kaum vorbereitet. Plötzlich schickte er einen Mitarbeiter los, der kurz darauf mit Werbegeschenken zurückkam. Das waren Armbanduhren, wie man sie vermutlich an Tankstellen bekommt.
Den Beschenkten war allerdings klar, dass sie diese Uhren ohnehin selbst bezahlt haben. Sie waren verärgert.

Rechts oben ist übrigens ein Foto des Uhren-Etuis zu sehen.

12-11-06-Auskunftsbegehren-WerbegeschenkeAuskunftsbegehren

Wie viel das Land Kärnten und seine Politiker für Wahlgeschenke ausgeben, wissen wir Steuerzahler nicht.

Wie hoch die Ausgaben für Werbegeschenke sind, lässt der Fall des Klagenfurter Bürgermeisters, Christian Scheider (FPK), erahnen. Alleine im Jahr 2011 gab er für Fahrradhelme, Babystrampler & Co. 167.000 Euro aus. Aufgefallen ist das nur, weil er sein „Geschenkekonto“ um 65.000 Euro überzogen hat. Scheiders Begründung: „Der alte Bürgermeister hinterließ mir ein leeres Warenlager“.

Mit bloßen Vermutungen will ich mich aber nicht zufriedengeben. Daher nahm ich eben von meinem guten Recht des Auskunftsbegehrens Gebrauch und fragte den Landeshauptmann (PDF-Download) persönlich.

Der Moment der Wahrheit kommt … in spätestens acht Wochen (zufälligerweise am 1. Jänner 2013) sollten wir Antwort und Gewissheit haben.

904.451 Euro für Polit-Reklame

Regierungsinserate mit dem Konterfei von Politikern sind demokratiepolitische Massenvernichtungswaffen.

  • Massiv fließendes Steuergeld für Inserate korrumpiert die vierte Gewalt im Staate, die Medien. Wenn diese nicht mehr umfassend und ohne Scheuklappen über alles berichten wollen, ist die Politik die einzige Kontrollinstanz für die Politik.
  • Der demokratische Wettbewerb ist verzerrt. Bei massiven Inseratenkampagnen kommt nicht darauf an, welche Ideen und Konzepte eine Partei hat. Vielmehr wird mit Steuergeld jede Konkurrenz erschwert oder gar unmöglich gemacht. Neues kann nicht aufkommen, während sich Altes auf Kosten der Allgemeinheit einbetoniert.

Mit Regierungsinseraten bezahlen Bürger mit ihrem hart verdienten Steuergeld so die scheibchenweise Abschaffung von Demokratie. Dafür dürfen wir nun erstmals erfahren, um welche Beträge es sich in Kärnten handelt.

Am 25. Juli habe ich ein Auskunftsbegehren an die Finanzabteilung gerichtet. Am Montag würde die achtwöchige Frist zur Beantwortung ablaufen. Antonia Gössinger von der Kleinen Zeitung bekam die Daten vorab bereits zugespielt. Eine Garantie, dass die Daten umfassend und komplett sind, gibt es freilich nicht. Die in der Kleinen Zeitung genannten Zahlen (siehe unten), beinhalten den Zeitraum von Anfang März bis Ende August. Mein Auskunftsbegehren hat jedoch das erste Halbjahr (Anfang Jänner bis Ende Juni) zum Inhalt.

Mehr als 900.000 Euro für Inserate

Das Amt der Kärntner Landesregierung unterscheidet dabei zwei Arten von Öffentlichkeitsarbeit:

  • Amtlich: „Amtliche Werbemaßnahmen“ sind lediglich Verlautbarungen oder Inserate ohne dem Bild des Politikers
  • Werbung: „Sonstige Werbemaßnahmen“ dürfen das Bild eines Politikers zeigen.
Amtsträger Partei Amtlich Werbung Summe
Gerhard Dörfler FPK  €   153.981,99  €   86.042,29  €  240.024,28
Uwe Scheuch FPK  €     35.864,22  €   65.144,24  €  101.008,46
Christian Ragger FPK  €       9.924,00  € 174.560,50  €  184.484,50
Harald Dobernig FPK  €     20.411,77  €   26.972,79  €   47.384,56
Peter Kaiser SPÖ  €     54.733,67  €   72.692,53  €  127.426,20
Beate Prettner SPÖ  €       4.515,59  €   62.328,62  €   66.844,21
Joserf Martinz ÖVP  €     33.339,33  € 103.939,60  €  137.278,93
Summe  €  904.451,14

Im Kontext der zuvor kolportierten Zahlen von bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr erscheinen diese Angaben als sehr niedrig. Unabhängige Kontrolle (Inserate händisch zusammentragen und bewerten) gibt es keine, man muss sich auf das Zahlenmaterial der Landesregierung verlassen können.

Obwohl diese Zahlen eher gering erscheinen, wurde das Einsparungsziel von 100.000 Euro pro Referent für das ganze Jahr teilweise schon deutlich überschritten.

Den Zahlen zufolge am sparsamsten soll Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK) gewesen sein, am meisten Geld gab bislang Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) aus. Die meiste Eigen-Reklame machte Soziallandesrat Christian Ragger (FPK), gefolgt von Josef Martinz (ÖVP).

Der größte Brocken an Gerhard Dörflers (FPK) „amtlicher Öffentlichkeitsarbeit“ geht wohl auf die Inserate für die Volksbefragung zur Ortstafelfrage. Diese tragen zwar in den meisten Fällen kein Bild des Landeshauptmannes, sehr wohl aber deutlich sichtbar Name und Unterschrift Dörflers. Somit weisen sie (subjektiv gesehen) somit sehr wohl einen Reklame-Charakter auf.

Uwe Scheuch (FPK) und Peter Kaiser (SPÖ) ließen sich Inserate auch von landesnahen Vereinen bezahlen. Seuch lukrierte sich so 30.801,12 Euro. Kaiser warb mit außerbudgetären 28.358,06 Euro.

Ungemach für den Kanzler (und Landeshauptmann?)

Weitaus verschwenderischer ist die Bundesregierung, die im Vorjahr 35 Millionen Euro in Regierungsinserate pulverte. Einige dieser Inserate könnten bald ein juristisches Nachspiel haben. So soll der damalige Infrastrukturminister und heutige Bundeskanzler Werner Faymann die ÖBB gedrängt haben, ihm Werbeinserate bezahlt zu haben.

Der Kurier berichtet seit Tagen darüber, hat sogar Rechnungen (siehe Faksimile unten) und ist im Kontakt mit (hoffentlich bald) Kronzeugen. Man darf sich wünschen, dass auch in Kärnten bald jemand „auspackt“.

Beim Publikwerden dieser Nachrichten kam sofort die Erinnerung eine Inseratenkampagne von Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) auf. Dieser wirbt auch des Öfteren auf Kosten des Verkehrsverbundes Kärnten.

Für Faymanns ÖBB-Inserate interessiert sich nun die Staatsanwaltschaft Wien. Haben ÖBB, Stadtwerke Klagenfurt oder die Springer-Busse freiwillig die Bus&Bahn-Kampagne von Dörfler bezahlt oder wurde – wie bei Faymann vermutet – Druck auf die Kärntner Linien ausgeübt? Sollte letzteres der Fall sein, wäre der Fall gleich gelagert wie beim Bundeskanzler. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das wäre – nach der BZÖ/FPK-Wahlkampfbroschüre – bereits der zweite Ermittlungsfall in Sachen Politiker-Werbung für die Staatsanwaltschaft.

Werberichtlinien und Werbeausgaben 2011

Inserate im Landtagswahlkampf 2009Mein Auskunftsbegehren vom November 2009 über die Werbekosten der Kärntner Landesregierung ist noch immer nicht beantwortet und wartet auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Dennoch frage ich erneut nach:

Wie viel Steuergeld der Kärntnerinnen und Kärntner wird für Politikerwerbung ausgegeben?

Dazu habe ich heute ein erneutes Auskunftsbegehren (Download als PDF-Datei) an die Abteilung Finanzen und Wirtschaft des Amts der Kärntner Landesregierung gerichtet. Politik darf nicht zum Marketing verkommen, die Kosten für die Massenvernichtungswaffe der Demokratie müssen zumindest transparent sein! Jede Kärntnerin und jeder Kärntner sollte beurteilen können, ob das Marketing seiner Angestellten ihr Geld wert ist.

Die Chancen, darauf eine rasche Antwort zu erhalten, sind deutlich höher als noch im Jahr 2009. Warum?

  • Der öffentliche Druck ist gestiegen und dem können auch die Mitglieder der Landesregierung nicht entgehen.
  • Vielleicht hat auch mein erstes Auskunftsbegehren ein klein wenig dazu beigetragen, dass es nun Richtlinien  gibt und dass darin zumindest theoretisch die Notwendigkeit des Sparens enthält. Mehr dazu später.
  • Die Technik ist fortgeschritten. Nunmehr werkt in der Landesregierung ein SAP-Buchhaltungssystem, mit dessen Hilfe man (zumindest laut Aussage des zuständigen Abteilungsleiters) Daten einfacher abrufen kann als mit dem alten System.

Auskunftsbegehren, Teil 2

  1. Wie viel Geld floss vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 aus Mitteln der Kärntner Landesregierung in „sonstige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“ (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) für die einzelnen Regierungsmitglieder?
    .

    Regierungsmitglied

    1. Hj. 2011

    LH Gerhard Dörfler (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Uwe Scheuch (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Harald Dobernig (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Christian Ragger (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Peter Kaiser (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Beate Prettner (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Josef Martinz (ÖVP)

    _____._____ Euro

    .

  2. Wie viel Geld floss vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 aus Mitteln der Kärntner Landesregierung in „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit amtlichem Charakter“ (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) für die einzelnen Regierungsmitglieder?
    .

    Regierungsmitglied

    1. Hj. 2011

    LH Gerhard Dörfler (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Uwe Scheuch (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Harald Dobernig (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Christian Ragger (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Peter Kaiser (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Beate Prettner (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Josef Martinz (ÖVP)

    _____._____ Euro

    .

  3. Wie viel Geld floss vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 aus Mitteln der Kärntner Landesregierung in  Öffentlichkeitsarbeit (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) einzelner ausgegliederter Rechtsträger, Fonds, Anstalten, landesnahe Vereine (soweit diese im Rahmen der „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner Landesregierung“ erfasst wurden)?
    .

    Gesellschaft/Anstalt/Fonds/Verein

    1. Hj. 2011

    Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG)

    _____._____ Euro

    Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)

    _____._____ Euro

    Entwicklungsagentur Kärnten (EAK)

    _____._____ Euro

    Kärntner Landesholding (KLH)

    _____._____ Euro

    Kärntner Tourismusholding (KTH)

    _____._____ Euro

    Kärntner Sanierungsgesellschaft (KSG)

    _____._____ Euro

    Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft (BABEG)

    _____._____ Euro

    Flughafen Klagenfurt

    _____._____ Euro

    _____._____ Euro

    .

  4. Im Sinne der „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner Landesregierung“ (beschlossen in der Regierungssitzung vom 22.2.2011) müssen Fachreferenten der Regierungsbüros laufend über Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit berichten. Findet eine Kontrolle der Abteilung für Finanzen hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben statt?

Die neuen Richtlinien

Am 22. Februar 2011 beschloss die Landesregierung wohl unter dem Druck der Öffentlichkeit „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner Landesregierung“. Alle in Sitzungen der Landesregierung behandelten Materialien sind eigentlich geheim, dennoch wurden sie mir vor einiger Zeit zugespielt.

Was steht da drinnen?

  • Die Erwähnung, dass es notwendig sei, bei der Öffentlichkeitsarbeit zu sparen.
  • Es gibt eine Unterscheidung in „amtliche“ und „sonstige“ Werbemaßnahmen. Amtliche Inserate dürfen weder Namen noch Bilder von Regierungsmitglieder enthalten. Dafür darf bei „sonstigen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“ sogar die Partei genannt werden.
  • Getätigte Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit müssen von den Regierungsbüros an eine zentrale Stelle im Amt der Kärntner Landesregierung gemeldet werden.
  • Theoretisch gibt es eine Deckelung der Ausgaben von 100.000 Euro je Regierungsmitglied.
  • Keine betragsmäßige Obergrenze sowie eine Befreiung von der Meldepflicht gibt es für den Landeshauptmann. Gerhard Dörfler kann auch weiter so viel werben, wie er will.
  • In den Berichtspflichten mit enthalten sind Meldungen aller ausgegliederten Rechtsträger, Fonds und Anstalten sowie landesnaher Vereine. Diese müssen wie auch die Büros der Regierungsmitglieder zweimal im Jahr (30.6. und 31.12) kundtun, wie viel und was sie an Werbung geschalten haben.

Ob das k2020 zugespielte Dokument authentisch ist, kann ich nicht vollends bestätigen. Eigenartig ist, dass als Meldestelle für die Ausgaben die Abteilung 4 (Soziales) und nicht die Abteilung 2 (Finanzen) genannt wird.

Schwarz auf weiß: Geheimsache Polit-Inserate

Heute bekam ich das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats für Kärnten in der Angelegenheit meines Auskunftsbegehrens. Download des ganzen Akts als PDF-Portfolio.

Sind die Erwartungen niedrig, wird man selten überrascht. Die Enttäuschung kann dennoch groß sein – nämlich dann, wenn man schwarz auf weiß liest, dass geheim bleiben darf, was mit dem hart erarbeitetem Steuergeld vieler Kärntnerinnen und Kärntner passiert.

Noch schockierender: Das Land Kärnten kann völlig ungeniert und ungestraft sagen, dass es nicht einmal weiß, wo und wie dieses Geld versickert ausgegeben wird. Solange nur die Suche nach Belegen umfangreich und zeitaufwendig ist, …

  • … darf weiter mit wie vielen Inseraten versteckte Parteienfinanzierung stattfinden.
  • … könnte viel Geld gar in dunklen Kanälen verschwinden.
  • … könnte Steuergeld gar über Umwege und indirekt in Parteikassen wandern.
  • … könnten Parteisoldaten womöglich aus Landesmitteln bezahlt werden.

Könnte … ich verwende bewusst den Konjunktiv! Denn man soll nicht alles glauben, was einem so zugetragen wird.

Bei all diesen Fragen gilt für mich seit dem Urteil für mich nicht mehr die Unschuldsvermutung. Es gilt die Unwissenheitsvermutung! Der Bürger soll bewusst im Unwissen gehalten werden. Mir kann niemand sagen, dass man am Arnulfplatz die Zahlen rund um die Polit-Reklame nicht genau kennt. Sie dürften aus Angst zurück gehalten werden, um nicht Unmut zu schüren.

Andererseits: Dobernig, Dörfler & Co. könnten beim Budget auch wirklich dermaßen den Blindflug üben, dass Ihnen nicht bekannt ist, wie Budgetposten von jährlich (kolportierten) rund zehn Millionen Euro verwendet werden. Dann gehören sie allerdings mit dem sprichwörtlichen nassen Fetzen aus dem Land gejagt.

Ein Verdacht liegt nahe: Wer solche Zahlen absichtlich geheim hält oder ihre Verwendung absichtlich über viele Konten verschleiert, hat wohl etwas zu verbergen.

Frage an Juristen

Darf es so etwas geben? Hat man mit guter Argumentation Chancen beim Verwaltungsgerichtshof? Rat erbeten an: email@k2020.at.

Selbsthilfe mit dem Web

Wenn das Land nicht selbst mit den Zahlen rausrückt, muss man sich eben anders wehren. Der Wiener Gerold Neuwirt betreibt auf www.politinserate.at eine Plattform zur Beobachtung politischer Anzeigen. Die Website ist neu und muss hier und da noch überarbeitet werden.

Vergangenes Wochenende am CreateCamp Klagenfurt ging ein ordentliches Stück weiter. Es wird nicht lange dauern und dann wird wird es dazu Apps für iPhones und Android-Smartphones geben

Die Grundidee der Site: Viele Bürger fotografieren Anzeigen, geben Daten wie Inhalt, Medium, Seite und Größe dazu. Als Ergebnis wird im Hintergrund automatisch ein Geldbetrag errechnet.

Wenn die Politik schon nicht für Transparenz sorgt, müssen eben viele Bürger einspringen! Eine funktionierende Demokratie verträgt eine solch unglaubliche Menge an Landesinseraten schlichtweg nicht, wie sie im Wahlkampf 2009 geschalten wurden.

Das sind demokratiepolitische Massenvernichtungswaffen. Diese Möglichkeit zur Verfälschung von Wahlergebnissen muss man den Parteien für 2014 nehmen.

80-101-42 – Keine Ausgabenkontrolle

„Hans Georg Holzer gegen das Land Kärnten“, so wurde meine Berufungsverhandlung heute vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten aufgerufen.

Das Urteil erfolgt allerdings erst schriftlich und wird noch etwas dauern. Die Abschrift der öffentlichen Verhandlung steht als PDF zum Download bereit.

Neben meinen Argumenten finden sich in der Abschrift auch jene des Landes Kärnten. Im Folgenden fasse ich sie kurz zusammen. Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit des Landes Kärnten sind

  • auf 80 Kreditoren- und Personen aufgeteilt,
  • über 101 Konten (der Buchhaltung) laufen Zahlungen zu diesem Ausgabenpunkt und
  • 42 unterschiedliche Bewirtschafter (z.B. Person in einem Regierungsbüro, die Inserate schaltet) arbeiten damit.

Nicht darin enthalten sind zudem ausgegliederte Rechtsträger wie KWF, Kärntner Tourismusholding, Flughafen Klagenfurt, EAK etc. Zudem seien Marketing-Ausgaben, die „über Projekte laufen“, unmöglich zu erfassen. (Einige Beispiele dazu von mir: Haider-Inserate im Rahmen der Breitband-Initiative, Dörfler-Plakate für die S-Bahn, der Dobernig-Folder für den Kulturherbst oder die „17er“, die Hochglanzbroschüre der Straßenbauabteilung)

Die Buchhaltung auf Basis von SAP wäre laut Land erst seit 2010 im Einsatz, zuvor wären „Großrechner“ tätig gewesen.

Kurzum: Aus diesen Gründen wäre es unmöglich, mit vertretbarem Aufwand meine Anfrage präzise zu beantworten, so die Argumentation von Dr. Horst Felsner (Leiter der Finanzabteilung).

Oder anders formuliert: Im Land Kärnten weiß niemand, wie viel für Polit-Marketing ausgegeben wird. Daher ist die Anfrage auch nicht zu beantworten. Und das bei kolportierten zehn Millionen Euro pro Jahr? Das entspricht dem Gegenwert von 50 Einfamilienhäusern!

Das letzte Wort spricht aber der UVS-Senat und sein Urteil gilt es, abzuwarten.

Für 2011 und danach werden solche Anfragen beantwortbar, so der Vertreter des Landes. Allerdings nur für jene Ausgaben, die direkt über die Landesregierung (und nicht über ausgegliederte Rechtsträger oder Projekte) laufen.

UVS-Verhandlung: Am Dienstag geht es um viel

Es geht um OpenGovernment, Demokratie und auch meinen Glauben an den Rechtstaat. Es geht auch darum, der Politik in Kärnten ein wenig die Möglichkeit zu nehmen, mit unbeschränkt vorhandenen Mitteln Werbung zu machen und dann unliebsame Wahrheiten geheimhalten zu dürfen.

Morgen, am 18. Jänner 2011 wird um 09:30 Uhr im Verhandlungssaal 2 (Erdgeschoss) des Unabhängigen Verwaltungssenats für Kärnten (UVS) mein Auskunftsbegehren vom 25. November 2009 (!) behandelt. Eine Umfassende Darstellung gibt es entweder auf dieser Website mit dem Schlagwort auskunftsbegehren oder im gesammelten Schriftverkehr dazu als PDF-Portfolio zum Download.

1. Worum geht es?

Ich will von Landesrat Harald Dobernig wissen, wie viel die Kärntner Landesregierung an Steuergeld für Werbung (Inserate, Werbegeschenke, Plakate, Rundfunkspots, Online etc.) 2008 und 2009 ausgegeben hat.

Geregelt ist die Auskunftspflicht in drei Gesetzen: dem Artikel 20 des Bundesverfassungs-Gesetzes, dem Kärntner Statistik- und Informationsgesetz und dem Bundes-Auskunftspflicht-Gesetz. In gewisser Weise sehe ich die morgige Verhandlung als Präzedenzfall (ich weiß, der Terminus ist falsch) dafür, wie transparent (oder geheim) ein Amt gegenüber seinen Bürgern sein muss oder darf.

2. Warum überhaupt?

Die Verwendung von Steuergeld darf keine Geheimsache sein. Dies gilt – so meine ich – erst recht, wenn es um eine wesentliche Sache für die Demokratie geht. Die Materialschlacht um die Landtagswahl am 1. März 2009 hat eindrucksvoll gezeigt, dass gerade eine Partei schier unendlich viel Geld für Marketing zur Verfügung hatte.

Mehr noch: Die Inserate glichen einander frappant. Sie enthielten wohl nicht zufällig gleiche Schriftarten, Farben und Designelemente. Dies legt den Eindruck nahe, es wären absichtlich viele Inserate im gleichen Design geschalten, um der jeweils eigenen Partei zu helfen – mit kaum enden wollenden Mitteln. Ist das indirekte Parteienfinanzierung?

Dies betrifft im übrigen nicht nur die Regierungsmitglieder von BZÖ/FPK, sondern auch andere Parteien in der Proporzregierung:

Bei der ÖVP argumentiert man zwar, dass das linke Inserat zwar aus Parteimitteln bezahlt wurde, warum der Schriftzug ÖVP und das Logo darauf fehlen, konnte man nicht schlüssig beantworten.

Inserate sind jedoch nicht die einzigen Werbemittel der Kärntens Politiker machen. Neben Rundfunkspots oder Online-Anzeigen sind auch auch Werbegeschenke „in“. Alleine in den letzten sechs Monaten sind mir Faltkalender, Wasser- und Fußbälle, Plüschtiere, Winterjacken, Fußmatten, kühlende Lanyards, Karottensamen, Kärnten-Fahnen, Babyshuhe und Schnuller untergekommen. Die Dunkelziffer liegt sicher noch höher.

Wären der Hintergedanke bei den Regierungsinseraten der letzten Landtagswahl die reine Information des Bürgers, ließe sich der abrupte Stopp nach dem 1. März nicht erklären. Nach kurzer Pause ging es jedoch weiter. Es scheint, als wären die Regierungsparteien im Dauerwahlkampf bis 2014. Anders lässt es sich nicht erklären, warum – um nur ein Beispiel zu nennen – in alleine in der Aktuellen Ausgabe der Kärntner Regionalmedien die Regierungsmitglieder insgesamt 78 Mal genannt oder abgebildet waren. Mit rein journalistischer Berichterstattung hat das nur noch sehr wenig zu tun.

3. Gute Argumente dafür

Ich werde morgen kämpfen wie ein Löwe, die Argumente sind hoffentlich allesamt auf meiner Seite:

Notwendigkeit der Transparenz

Dass die Verwaltung und Verwendung öffentlicher Gelder von öffentlichem Interesse ist, hat selbst die allerhöchste Instanz, der Europäische Gerichtshof für Menschrenrechte öfter ausgesprochen.

Auch im abschlägigen Bescheid wurde die Rechtmäßigkeit meines Auskunftsbegehrens nicht in Frage gestellt.

Rasch zu erledigen

Die Kärntner Landesregierung lehnte mein Auskunftsbegehren viel mehr damit ab, dass die Beantwortung einen zu großen Aufwand bedeuten würde. Wörtlich heißt es im Bescheid:

“Im gegenständlichen Fall wäre es erforderlich, unzählige Belege händisch zu sichten.”

Morgen geht es darum, dies zu widerlegen und ich meine, gute Chancen dafür zu haben:

  1. Wichtigkeit:
    Gerade weil Transparenz im Polit-Marketing für die Demokratie von essentieller Bedeutung ist, darf der Aufwand hier keine Rolle spielen.
  2. Software-Anwendung:
    In einem Interview der Kleinen Zeitung erwähnte Finanzlandesrat Harald Dobernig:
    „Wir haben auch ein Programm, mit dem wir über die Finanzabteilung sehen, was heuer alles inseriert wurde.“
    Und wenn es ein Programm gibt, das  die Inseratenaufwendungen für 2010 analysieren kann, wieso dann nicht auch für 2008 oder 2009?
  3. Software sortiert nicht händisch:
    Mein Verständnis von Software ist nicht die, dass Programme „unzählige Belege händisch sichten“. Wie soll das gehen?
    Die Landesregierung arbeitet mit Finanzsoftware aus dem Hause SAP. Es wäre somit – guten Willen vorausgesetzt – jederzeit möglich, mit einer simplen SQL-Abfrage mein Auskunftsbegehren zu beantworten.
    Vorausgesetzt, die Rechnungen wurden korrekt verbucht, hätte man mir die Auskunft mit sehr überschaubarem Aufwand geben können.

4. Zum Schluss

Ich hoffe, keinen Formfehler begangen zu haben oder sonst irgendeine Frist versäumt zu haben. Andernfalls kann ich mir nur schwer vorstellen, warum mein Auskunftsbegehren nicht beantwortet werden kann.

Erwarte ich mir damit echte Transparenz und Kostenwahrheit? Nein. Schon bislang wurde mehr als nur einmal gezeigt, dass jeder Trick angewendet wird, um die wahren Kosten zu verschleiern. Landesgesellschaften bekommen zusätzliches Geld und damit die Verpflichtung, für Inserate aufzukommen.

Dazu stellt sich die Frage, wie kreativ die Buchhaltung des Landes gemacht wird. Wird wirklich alles auf den nötigen Kostenstellen verbucht. Und wenn ja, wie sieht man die entsprechende Kostenstelle in den Rechnungsabschlüssen?

Und schlussendlich drängt sich eine letzte Frage auf: Wenn ich morgen vor dem UVS Recht bekomme … wer sagt, dass ich die Daten wirklich bekomme?

5. Live aus dem UVS

Soweit dies möglich ist, werde ich live – oder zumindest unmittelbar danach – über den Fort- und Ausgang der Verhandlung berichten. Auf Twitter unter @georgholzer.

Ach ja: Daumen drücken schadet sicher nicht 🙂

Danke, Herr Landesrat!

Wie viel gibt die Kärntner Landesregierung für Inserate, Rundfunkspots, Werbegechenke und dergleichen aus? Die Schätzungen gehen auf bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr.

Weil es ein grundsätzliches Recht des Bürgers auf solche Informationen gibt, habe ich vor über einem Jahr bei Landesrat Dobernig ein Informationsgebehren dazu eingebracht. Es wurde abgewiesen. Als Argument, warum eine Auskunft nicht möglich sei, wurde zu hoher Zeitaufwand genannt.

Schließlich heißt es im § 1 (3) des Kärntner Informations- und Statistikgesetzes (K-ISG):

„Auskunft ist nur in einem solchen Umfang zu erteilen, der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Organe nicht wesentlich beeinträchtigt.“

Hier das Faksimile aus dem Bescheid:

Das Berufungsverfahren findet in öffentlicher Verhandlung am 18. Jänner 2011 statt. Rückenwind dafür habe ich eben erst von der Bundesregierung bekommen. Weil die in naher Zukunft ihre Inseratenkosten offenlegt, kann mein Anliegen nun nicht mehr so einfach abgetan werden.

Das beste Argument …

… für mehr Transparenz in Sachen Demokratie lieferte mir heute aber eine bemerkenswerte Aussage von Finanzreferent, Landesrat Harald Dobernig in einem Interview der Kleinen Zeitung:

Vielen Dank an meine beiden Kollegen, Adolf Winkler und Thomas Cik, dass sie diesen Satz so auch genommen haben.

Interessant: Es gibt also eine eigene Software, die Kosten für Werbung auflistet.

Gut möglich, dass es diese Software erst seit Kurzem gibt. Aber:

  • Dass es prinzipiell ein Programm dafür gibt, beweist, dass immer schon lediglich eine einfache Datenbank-Abfrage in der Buchhaltung nötig gewesen wäre, um mein Auskunftsbegehren zu beantworten.
  • Es gibt das Programm zumindest für das Jahr 2010. Sollte mein Einspruch vor dem UVS (dafür ist meiner bescheidenen juriustischen Meinung nach wohl nur ein Verfahrensfehler meinerseits denkbar) nicht durchgehen, erlaube ich mir dann eben eine Anfrage für das Jahr 2010.

Abwarten und Tee trinken. Am Ende siegt (fast) immer das Gute.

Bund macht Inseratenkosten transparent

Endlich gibt es Bewegung! Am Dienstag nach dem Ministerrat gaben Bundeskanzler Werner Faymann und Finanzminister Josef Pröll eine weitreichende Entscheidung bekannt: Die Kosten für Inserate des Bundeskanzleramts, von Ministerien und staatsnaher Betriebe sollen künftig veröffentlicht werden!

Grund dafür war lange Kritik bezüglich hoher Kosten für vermeintliche Jubelinserate, wie wir sie auch in Kärnten nur allzu gut kennen.

Auswirkungen auf Kärnten

Was bedeutet das? Der Steuerzahler bekommt ein wenig mehr Transparenz. Die Einsicht und die Entscheidung der Bundesregierung hat auch weitreichende Auswirkungen auf Kärnten. Der Druck auf Dörfler, Dobernig, Scheuch & Co. wird steigen, auch ihre Kosten öffentlich zu machen.

Auch wenn sich Faymann und Pröll wünschen, dass auch die Länder nachziehen, wird das nicht einfach. Wer kaum politische Inhalte hat, muss eben mit Jubelinseraten auf Stimmenfang gehen. Das wissen Kärntens Politiker. Aber Werbegeschenke und Inserate als demokratiepolitische Massenvernichtungswaffe wird es bei den nächsten Wahlen 2014 hoffentlich nicht mehr geben.

Auswirkungen für mein Auskunftsbegehren

Wie bereits mehrmals erwähnt, läuft mein Informationsbegehren noch, in dem ich Auskunft über die Marketing-Ausgaben der Landesregierung begehre. Nachdem ich im Sommer einen ablehnenden Bescheid erhalten habe, ging ich in die nächste Instanz, den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Dieses Verfahren wird am 18. Jänner 2011 vor dem UVS in öffentlicher Verhandlung entschieden.

Die heutige Entscheidung gibt natürlich unglaublichen Rückenwind. Inhaltlich kann ich keine Gründe mehr erkennen, warum die Inseratenausgaben nun nicht öffentlich werden sollten.

Ich hoffe, keinen Verfahrensfehler begangen zu haben. Meine juristischen Kenntnisse sind klarerweise eingeschränkt.