OpenData und ein TransparenzGesetz

Ich bin ein sehr emotionaler Mensch. Wenn mich etwas ärgert, bin ich fuchsteufelswild. Freue ich mich über etwas, werde ich überschwänglich.

Die Regierungserklärung von Peter Kaiser hat mich eben zu Freudentränen genötigt. Warum? Weil ich es in den letzten vier Jahren als meine Aufgabe sah, die Idee von Transparenz zu verbreiten und OpenData in die Köpfe der Leute zu bringen.

Peter Kaiser, (c) SPÖ Kärnten

Heute geht eine neue Regierung an den Start, die dies ganz vorne in ihr Regierungsprogramm (PDF-Download) geschrieben hat.

Es ist nicht wichtig, dass das Datenportal morgen steht. Vielmehr sollte OpenData nicht halbherzig und nach all ihren Prinzipien (vollständig, nicht aggregiert, zeitnah, zugänglich, maschinell verarbeitbar, nicht proprietär, nicht diskriminierend und lizenzfrei) umgesetzt werden. Sonst ist’s nicht das Papier oder den Slogan wert.

Auch ein TransparenzGesetz ist nicht schon morgen nötig. Auch hier gilt: Besser durchdacht, intensiver und mit möglichst wenigen (gut begründeten) Ausnahmen. Anleihen zu sehr weit gehender Transparenz gibt es viele. Selbst ultimative Transparenz ist keine juristische Innovation. In der Slowakei macht man sämtliche Verträge der öffentlichen Hand online zugänglich. Sämtlich. Sämtliche auch zehn Jahre rückwirkend. Und künftig zu schließende Verträge werden erst mit deren Veröffentlichung wirksam.

Koalitionsprogramm im Wortlaut

Zumindest für das Arbeitsübereinkommen der Koalition in den genannten Bereichen kann ich den Wortlaut bieten. Der Rest folgt wohl später am Abend über die Parteiseiten und auch den werde ich mir näher ansehen.

Mit dem Ziel des „Good Governance“ und im Sinne des „Open Government“ werden die Koalitionsparteien Informationen über Politik und Verwaltung grundsätzlich frei zugänglich machen, außer es gibt Gründe wie Datenschutz, die dagegen sprechen. Mit einem „Transparenzgesetz“ werden Informationspflichten der Landesorgane, des Landtages und der ausgegliederten Rechtsträger ausgeweitet.

OpenGovernment und Transparenzgesetz

Freilich: Jetzt gilt es, die Politik an das explizit Versprochene zu erinnern. Unser aller Aufgabe wird es nun sein, stets darauf zu pochen, dass das umgesetzt wird. Wann immer wir einen unserer neuen Politiker (egal ob Abgeordnete oder Regierungsmitglieder) sehen, müssen wir sie an ihr großes Versprechen erinnern und dieses einmahnen.

Endlich auch ein Medienthema!

OpenGov Thema - Kleine Zeitung-1

Eine andere persönliche Anmerkung kann ich mir nicht ersparen.

Mit Genugtuung sehe ich auch, dass nun OpenGovernment und OpenData endlich auch in den heimischen Medien ankommen muss. Wie oft habe ich mich in den letzten vier Jahren bei der Kleinen Zeitung vergeblich dafür eingesetzt, das Thema doch aufzugreifen? Einen „War for data“, wie ihn der Guardian geführt hatte, wollte man unter Kärntner Journalisten nicht einmal denken.

Aber vielleicht wird auch das ja noch. Man sollte die Hoffnung nie verlieren. Meine Konzepte kamen offenbar zu früh.

Christian Scheider und sein Kofferraum

Ein regelmäßig ausgegebener Befehl von Sandra Wassermann macht im Klagenfurter Magistrat die Runde: „Der Kofferraum muss immer voll sein!“

2012-07-20 19.36.44-2Gemeint ist der Kofferraum des Dienstwagens von Bürgermeister Christian Scheider. Der zu füllende Inhalt: Werbegeschenke. Viele Werbegeschenke.

Im September 2012 machte ein Kontrollamtsbericht die Runde, wonach das Stadtoberhaupt im Jahr zuvor sein „Geschenkekonto“ um satte 102.000 Euro überzogen hat. Zusammen mit den budgetierten 65.000 Euro macht dies eine Summe von 167.000 Euro pro Jahr.

Scheider rechtfertigte die Ausgaben in der Höhe eines Einfamilienhauses gegenüber der Kleinen Zeitung damit:

Schuld daran sei Ex-Bürgermeister Harald Scheucher, weil dieser es verabsäumte, das Handelswarenlager rechtzeitig aufzustocken.

Aha.

Im Magistrat macht obendrein die Runde, dass Scheider sogar den Dienstwagen tauschte, um noch mehr Geschenke noch schneller verteilen zu können. Anstelle der oben abgebildeten Limousine (Foto vom 20. Juli 2012) fährt Scheiders Chauffeur inzwischen einen Kombi. Dieser vermutete Zusammenhang ist jedoch durch nichts belegt.

Zur Verteilung gelangt dafür eine Menge. Hier einige der kolportierten Give-Aways:

  1. Fahrradhelme
  2. Silberketterl mit Engerl
  3. Strohhüte mit Aufschrift „Christian Scheider“
  4. Weinflaschen
  5. Blumensträuße
  6. Sicherheitsbänder
  7. T-Shirts
  8. USB-Sticks
  9. Kalender
  10. Lebkuchenkerzen
  11. Eintrittskarten für diverse Veranstaltungen (Zirkus …)
  12. Kinokarten
  13. Freikarten für die Wörthersee-Schifffahrt
  14. Babystrampler
  15. Weihnachtskekse
  16. Ostereier
  17. Regenschirme

Das weithin bekannteste Geschenk des Bürgermeisters „am Fuße des Wörthersees“ (sic!) dürften übrigens DVDs mit dessen Sangeskünsten sein.

Ob der – billig oder teuer (?) – produzierte Kurzfilm dem Image der Kärntner Landeshauptstadt dienlich ist, muss jeder selbst beurteilen. Eine Frage muss man aber stellen: Wäre es nicht besser, die Stadt als solche zu zeigen, als Werbung für ihren Bürgermeister zu machen?

Auskunft verlangen

Weil auch Gerhard Dörfler jede Menge Give-Aways unters Volk zu bringen versuchte, fragte ich im Amt der Kärntner Landesregierung nach, wie viel der Steuerzahler, denn dafür ausgegeben hat. Die Antwort brachte selbst mich ins Staunen. Man lese und wundere sich selbst:

Antwort Auskunftsbegehren Dörfler

Man könnte die ständige Verteilung von Goodies auch als laufende Marketingmaßnahme eines sechsjährigen Dauerwahlkampfs sehen, bei dem mit Hilfe öffentlicher Gelder (Werbegeschenke wachsen nun einmal nicht auf Bäumen) der demokratische Wettbewerb massiv verzerrt wird.

Auskunftsbegehren Geschenke ScheiderWeil mit unserem Geld wieder einmal stückchenweise an der Demokratie genagt wird, sollte wir zumindest erfahren dürfen, was uns das kostet.

Gesagt, getan: Es gibt ein neues Auskunftsbegehren. In Ermangelung eines eigenen Auskunftsrechts der Stadt Klagenfurt (!) kommt subsidiär das Kärntner Informations- und Statistikgesetz zur Anwendung, mit dem ich schon ein klein wenig vertraut bin.

Weil sich die Beschaffungskosten 2012 möglicherweise wieder in fünf- bis sechsstelliger Höhe bewegen könnten, ist neben den Kosten fraglich, ob es für deren Beschaffung die nötigen Ausschreibungen gegeben hat.

5 | Es sind UNSERE Inhalte

Dieses Posting erschien bereits vor über zwei Jahren. Ich möchte die Thematik für die Serie Nach der Wahl aktualisieren und somit erneut in Erinnerung rufen.

Public Domain LogoFrage: Wer bezahlt die vielen Beamten oder Agenturen, die im Auftrag der öffentlichen Hand Fotos schießen, Broschüren erstellen, Websites befüllen?
Antwort: Wir!

Nur: Uns wird die Verwendung verboten! Praktisch alle Websites von Gemeinden, Bundesländern und dem Bund stehen unter striktem Copyright.

Das bedeutet: Uns wird die Verwendung von Texten, Fotos und Abbildungen verboten.

Im Klartext: Wir bezahlen dafür, dass gleich mehrere Fotografen Spitzenpolitikern hinterherlaufen. Nur die Bilder dürfen wir nicht verwenden? Ich mach es hier einmal und breche (in diesem Falle bewusst) das Copyright.

Im gegenständlichen Fall wird das Copyright um einen Passus erweitert – dem Nutzer wird gestattet, das Foto bei der Berichterstattung über eine spezielle Presseaussendung zu verwenden.
Sprich: Schreib schön und brav über mich und du darfst mich auch abbilden. Wo kommen wir da eigentlich hin?

Falsches Verständnis

Abgesehen davon, dass niemand wirklich massenweise Dörfler-Fotos online stellen würde … wo kommen wir da hin, wenn der Bezahler nicht über die von ihm bezahlten Werke verfügen darf?

Ganz generell zeigt dies drei Dinge:

  • Es gibt bei unseren Politikern ein falsches Verständnis von „Dein“ und „Mein“.
  • Es gab vermutlich auch ein fehlendes Wissen über Alternativen.

Freiheit für öffentliche Inhalte

Gemessen wurde bisher freilich mit zweierlei Maß: Die Partei des „Landeshauptmannes der Herzen“ durfte die LPD-Fotos freilich (vermutlich auch ohne Entgelt) für Ihre Kärntner Nachrichten nutzen. Allen anderen war dies laut Bestimmungen des Landespressedienstes (LPD) nicht erlaubt.

Kärntner Nachrichten, Ausgabe 9, 59. Jahrgang

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass eine neue und offenere Landesregierung sämtliche Inhalte (Fotos, Artikel, Broschüren, Grafikdesigns, Bücher und ähnliche Publikationen) der Allgemeinheit unter einer möglichst freien Lizenz zur freien Nutzung zur Verfügung stellt. Schließlich wurde deren Erstellung ja auch von der Allgemeinheit bezahlt und es sollte nicht im Sinne einer Regierung sein, mit Inhalten Geld zu verdienen. Eine solche Lizenzzierung wäre natürlich auch nachträglich für bereits erstellte Werke möglich.

Im Folgenden möchte ich einige Lizenzarten näher beschreiben.

Lizenzarten

Um Inhalte jeglicher Art zu lizenzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Umfassendes Nutzungsverbot:
    Das Copyright regelt eindeutig, dass nur einer für ein Werk verfügen darf. In dem obigen Fall, behauptet das Land Kärnten dass es der alleinige Eigentümer des Werkes ist. „Behauptet“, weil ich mir sicher bin, dass das Land jeden Urheberrechtsprozess verlieren würde.

Copyright

  • Teilweise Erlaubnis:
    Das Grundprinzip von Creative Commons-Lizenzen (CC) ist, dass der Urheber automatisch einige Nutzungen erlaubt. So kann ein Hobbyfotograf auf Flickr auswählen, dass jeder seine Fotos verwenden darf, solange der Dritte den Namen des Fotografen nennt.

Creative Commons

  • Urheber-Nennung:
    CC ist relativ jung. Weil es aber immer schon eine Notwendigkeit von Staaten gab, ohne Copyright zu publizieren, wurde etwa in Großbritannien die Open Government Licence entworfen. Sie erlaubt umfassende Nutzung allerdings unter der Auflage der Nennung des Urhebers.

UK Open Government Licence

  • Öffentliches Eigentum/Gemeinfreiheit:
    Werke, die unter die im genannten „Public Domain“ stehen, dürfen weltweit frei und ohne Einschränkungen wiederverwendet werden. Alle Dokumente von US-Ministerien- oder -Einrichtungen (so auch der Nasa) unterliegen dem Public Domain.

Public Domain

Welche der drei Lizenzarten für Bund, Länder und Gemeinden die wohl beste ist, ergibt sich praktisch schon aus dem Namen: Public Domain. Wir sollten umfassend über unser Eigentum (wir haben dafür bezahlt) verfügen dürfen. Allerdings kann man auch über Open Government Licenses reden, schließlich sollten auch der Fotograf oder die Institution ein Recht auf Namensnennung haben.

4 | Keine Aktenvernichtungen mehr …

… es sei denn, die Akten wurden zuvor digitalisiert!

Für Gerüchte und wilde Spekulationen sorgte nicht nur heute eine Firma oder vielmehr ein Lastwagen. Üblicherweise holt ein Lastwagen von Reisswolf einmal pro Woche Akten der Landesregierung ab, die zur Vernichtung bestimmt sind. Dies ist ganz und gar normal. In der Woche nach der Landtagswahl wurde so ein Lastwagen gleich dreimal gesichtet: einmal am Mittwoch, zweimal am Freitag.

Lastwagen Firma Reisswolf

Die Häufigkeit verwundert und bringt mich zum nächsten Punkt meiner Serie über die Zeit nach der Wahl. Frage: Müssen Akten überhaupt gänzlich vernichtet werden?

Aufheben, bewahren & aufarbeiten!

In den USA gibt es ein Gesetz, dass dies zumindest für Spitzenpolitiker verbietet. Wikipedia über den Presidential Records Act:

Das US-amerikanische Gesetz Presidential Records Act (PRA) stammt aus dem Jahr 1978 und schreibt dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten vor, dass jede Korrespondenz archiviert und für die Nachwelt aufgehoben werden muss. Darunter fällt auch die private Korrespondenz.

Auch im Amt der Kärntner Landesregierung wird Geschichte geschrieben. Meist kleine, manchmal größere. Die Aufzeichnungen oder der Schriftwechsel von Politikern sind demnach auch historische Dokumente. Welcher Historiker würde nicht gerne die Kommunikation zwischen Gerhard Dörfler und Josef Ostermayer in der Ortstafelfrage studieren?

Diese Unterlagen (Rechnungen, Angebote, Verträge, Regierungsprotokolle, Aktenvermerke, Briefe, E-Mails, ja sogar SMS-Nachrichten, Tweets oder Facebook-Postings) gehören archiviert und dem Landesarchiv übergeben. Klarerweise müsste dies nicht in Echtzeit öffentlich gemacht werden. Aber nach einer Zeit spricht nichts dagegen, dass die Nachwelt einen detailreichen Blick auf die Amtsperiode einzelner Spitzenpolitiker werfen darf.

Nicht mehr per Gmail & Co. mauscheln!

Um von Anfang an zu verhindern, dass irgendetwas archiviert wird, werden offizielle Kommunikationswege gleich ganz umgangen. So hört man immer wieder, dass heikle Materien in Regierungsbüros der Landesregierung mittels privater Mailaccounts abgehandelt werden.

Der Grund dafür ist perfide: Private Accounts bei Gmail, Hotmail & Co. einzelner Mitarbeiter sind außerhalb der Reichweite von Justiz oder Kontrollgremien. Für deren Entsorgung braucht man nicht einmal den Reisswolf rufen. So etwas muss aufhören!

Frage für die Kommentare: Welche Akten müssten tatsächlich vernichtet und dürften nie mehr zugänglich gemacht werden?

3 | Kleine äußere Zeichen (updated)

Es sind nicht immer die großen Dinge, die weniger Selbstherrlichkeit und mehr Demut vor dem Steuerzahler zeigen. Manchmal können es so banale Dinge wie ein Pickerl mit der Aufschrift „Dienstkraftwagen“ sein.

Wer fährt schon gerne mit protzigen repräsenativen Firmenautos durch das Land, bei dem ein jeder Bürger sofort weiß, dass er dafür bezahlt hat.

Hier geht es in keinster Weise um Neid! Im Gegenteil: Spitzenpolitiker sind Tag für Tag unterwegs und spulen wohl Hunderttausende Kilometer pro Jahr herunter. Da soll ein komfortables und vor allem sicheres Auto kein Problem darstellen. Aber: Es muss gezeigt werden, wer dafür bezahlt.

Bislang war es üblich, dass die vielen kleinen Dienstfahrzeuge der Landesregierung das Pickerl „Dienstkraftwagen“ tragen, jene der Regierungspolitiker aber nicht.

Pickerl Dienstkraftwagen

Vielleicht meinten einige, dass dies „uncool“ wäre oder es gar nicht nötig sei. Einerseits weil nicht das Land direkt sondern eventuell der Bund oder eine Leasingfirma der Eigentümer ist.

Richtig ist das allerdings nicht. So verpflichtet die Straßenverkehrsordnung in §103 (6) zu dieser Kennzeichnung.

(6) Bei Personenkraftwagen im Besitz des Bundes, der Länder, der Gemeindesverbände, der Ortsgemeinden und der von diesen Gebietskörperschaften unter ihrer Haftung betriebenen Unternehmungen muß hinten am Fahrzeug vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar auf einem Hintergrund in den Farben der Republik Österreich im weißen Mittelfeld das Wort “Dienstkraftwagen” angeschrieben sein; dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge,
a) die ein Deckkennzeichen gemäß § 48 Abs. 1 lit. b führen,
b) deren Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 fünfter Satz die Bezeichnung des sachlichen Bereiches enthalten oder
c) die zur Durchführung von Kontrollen oder Überwachungen verwendet werden.
Update: Diese Verpflichtung gilt nicht für hohe Politiker. In § 103 der StVO gilt eine Ausnahme für Fahrzeuge mit „Deckkennzeichen“ (§ 48 Abs. 1 lit. b). So soll vermieden werden, dass es Anschläge gegen solche Autos gibt.

2 | Transparente Wartelisten

Korruption beginnt im Kleinen und wird allzu oft nicht als solche wahrgenommen. Kennt man den einen oder anderen Politiker, geht eben einfach vieles leichter. Die Leidtragenden sind die Ehrlichen, die Hilfe meist auch noch dringender brauchen.

Ich erinnere mich noch ganz gut an eine Unterhaltung vor etwa einem halben Jahr.

Sie: Die Korruption in diesem Land ist echt ein Wahnsinn. Übrigens: Ich habe endlich eine neue Wohnung.
Ich: Gratuliere! Wie hast du sie bekommen.
Sie: Ich kenn‘ da wen im Magistrat.
Ich: Aha.

RFW ZahlungserinnerungMitarbeiter des Landeshauptmannes – so hört man – hätten in der Vergangenheit bei Auftritten des Chefs notiert, wer für den Sohn, die Tochter oder den Neffen einen Job oder eine Lehrstelle sucht. Kennt man einen Politiker, ist beim Sponsoring für den einen oder anderen Verein mehr zu holen. Wer für sich oder Angehörige eine geförderte Wohnung sucht, konnte diese mit einem Schub an Vitamin B(eziehungen) schneller beziehen. Wer einen Termin bei einem Politiker brauchte, dem wird bei guten Kontakten schneller geholfen.

Der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender hat im Herbst 2012 ganz ungeniert damit geworben, dass das Bezahlen des Mitgliedsbeitrags bei möglichen Landesförderungen nicht schaden würde.

Politiker helfen gerne. Einerseits ist es ohnehin nicht ihr Geld. Andererseits erhoffen sie sich Dankbarkeit bei der nächsten Wahl.

Damit muss Schluss sein!
Etwas das untrennbar zu Transparenz gehört, sind faire und offene Wartelisten.

Was beispiels bei Organspenden derzeit schon verpflichtend ist, müsste für alle Bereiche gelten, in denen öffentliche Güter verteilt werden: transparente Wartelisten, die zumindest von allen Betroffenen einsehbar sind. Es muss gewährleistet sein, dass Vorreihungen höchstens aus guten und vor allem dokumentierten Gründen möglich sind.

Transparente Wartelisten sollte es aus Fairnessgründen für alle öffentlichen Güter geben. Beispiele wären:

  • Geförderte Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften
  • Plätze in Studierendenheimen, für die Länder oder Gemeinden ein Einweisungsrecht haben
  • Termine bei Politikern: Auch deren Zeit ist ein vom Steuerzahler bezahltes und öffentliches Gut. Daher sollten ihre Dienstkalender öffentlich sein.
  • Fördergelder, so diese nach einer Reihenfolge vergeben werden (z.B. Solarenergie)
  • Jobs im öffentlichen Bereich, so diese nach einer Reihenfolge vergeben werden

Auch wenn es in Ansätzen solche Wartelisten geben sollte, den verbreiteten Nepotismus haben sie bislang nicht verhindern können. Auch muss allen bewusst sein, dass hier ein Spagat gemacht werden muss, denn solche Wartelisten sind auch ein Eingriff in die Privatsphäre von Bürgern. Hier gilt es, abzuwägen, was im Einzelfall mehr Gewicht haben soll: Privatsphäre oder Verteilungsgerechtigkeit?

Welche möglichen Wartelisten fallen euch noch ein? Platz für eure Meinung und eure Vorschläge dazu gibt es in den Kommentaren.

1 | Kärnten nach der Wahl

Die Landtagswahl ist geschlagen und das Ergebnis war großartig! Mit den aktuell (noch) regierenden Freiheitlichen war in Sachen Transparenz im wahrsten Sinne des Wortes kein Staat zu machen.

Aber auch gesellschaftlich wird sich enorm viel tun. Die Kärntnerinnen und Kärntner haben hohes Demokratieverständnis bewiesen: Noch nie wurde in Österreich eine regierende und von Skandalen gebeutelte Partei so massiv abgewählt.

Und schlussendlich muss man sich als Kärntnerin oder Kärntner im Rest Österreichs nicht mehr für seine Politiker schämen. Das tut gut. Wirklich gut.

Wahlversprechen (c) Martin SteinthalerEs scheint, als wäre das Bewusstsein für mehr Bürgerbeteiligung und einen höheren Grad an Transparenz bei allen drei wahrscheinlichen Koalitionsparteien (SPÖ, ÖVP und Grünen) derzeit stark ausgeprägt. Zumindest versprachen dies SP-Chef Peter Kaiser und Rolf Holub, Spitzenkandidat der Grünen, mehrmals im Wahlkampf. Auch vom alten und neuen VP-Landesrat Wolfgang Waldner darf man erwarten, dass nicht gemauert, sondern zunehmend transparent gearbeitet wird.

Gemeinsam haben sie die Zweidrittelmehrheit, die für Verfassungsänderungen nötig ist. Sie können viel bewegen, wenn sie an einem Strang ziehen. Die überfällige Abschaffung des extrem teuren Proporzes – ich habe sie einmal als Wurzel allen Übels bezeichnet – dürfte schon in einer der ersten Landtagssitzungen beschlossen werden.

Die Zivilgesellschaft ist hellwach

Neben einer Reihe von Skandalen und jeder Menge anderer blauer Fehler war es vor allem eine erstarkte Zivilgesellschaft, welche die Freiheitlichen aus dem Land jagte. Diese Zivilgesellschaft beschäftigte sich in den letzten Jahren intensiv mit der Politik, beobachtete diese und mahnt aus gutem Grund mehr Transparenz ein.

Peter Kaiser, Rolf Holub und Wolfgang Waldner scheinen zwar aktuell „Everybody’s Darling“ zu sein. Es wird aber sehr genau darauf geschaut, ob sie ihre Versprechen einhalten und die Landesregierung tatsächlich öffnen.

Was ist Transparenz überhaupt?

Versprechen lässt sich Transparenz sehr leicht. Sie einzuführen und tatsächlich zu leben, ist nicht nur mühsam, sondern kann mitunter teuer sein. Doch jeder investierte Euro, der die Geheimniskrämerei beendet, ist ein gut investierter Euro!

In der losen Serie „Nach der Wahl“ möchte ich in den nächsten Wochen eine Reihe von Beispielen nennen, die Transparenz „angreifbar“ machen. Dabei wird es unter anderem um folgende Themen gehen:

  • OpenData und den enormen Wert öffentlicher Daten.
  • Creative Commons und warum Inhalte der Regierung uns allen gehören.
  • Was öffentlich sein muss und was geheim bleiben muss, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
  • Wie man Nepotismus vorbeugen kann – etwa bei der Vergabe geförderter Wohnungen.
  • Wie sichtbar wird, wer was bezahlt hat.
  • Wie weit die Öffnung von Verträgen gehen kann und muss.
  • Dass das Land nicht mehr durch das Corporate Design einer (egal welcher) Partei dominiert werden darf.
  • Wie man Gewaltenteilung zwischen Regierung und Landtag besser leben könnte.
  • Wie Bestechung schon früh erstickt werden könnte.

Ich erinnere mich gerade an ein Gespräch mit Peter Kaiser im Herbst 2012. Der Grundkonsens all jener, die dabei waren war in etwa:

Wir hätten Sie gerne als Landeshauptmann. Aber danach lassen wir auch nicht locker und vergessen nicht, warum wir so verärgert sind.

Die Zivilgesellschaft in Kärnten ist gestärkt und hellwach! Daher wollen wir nicht nur von Transparenz reden, sondern diese auch einmahnen. Dass dies nicht über Nacht gehen kann, ist allen bewusst. Es ist besser, so etwas behutsam einzuführen als im Husch-Pfusch-Verfahren. Genau diesen Prozess will k2020.at beobachten und ein klein wenig auch gestalterisch begleiten.

Warum k2020?

Ich wurde  immer wieder gefragt, warum dieser Blog k2020 heißt.

Weil es bis dahin brauchen wird, bis Kärnten wirklich 100prozentig transparent ist. In dieser Legislaturperiode werden die Weichen gestellt, wie Transparenz aussehen wird. Aber nur, wenn der Druck nicht nachlasst. Sonst verfällt alles bisher Erreichte wieder.

Foto: © Martin Steinthaler