Der Proporz: Wurzeln allen Übels

Es gibt viele Formen demokratischer Regierungen – die meiner Meinung schlimmste davon kommt in vier von fünf Landesregierungen Österreichs vor: der Proporz. Auch Kärnten wird nach dem Prinzip regiert, wonach alle größeren Parteien in der Regierung vertreten sind.

Der Vorteil für die Regierenden: Es gibt keine Opposition. Jeder ist an den Geschäften beteiligt. Weil es zur Landeshauptmann eine Mehrheit im Landtag geben muss, werden vorher noch Koalitionen in der Regierung geschmiedet und Ressorts aufgeteilt. Wenn eine Partei Pecht hat, bekommt sie das Referat für Katzenstreu und Hundefutter. Mehr kann nicht passieren, der Regierungssitz geht nicht abhanden.

Einer der vielen Nachteil für den Bürger: Es ist eine teure Regierungsform. Eine sauteure.

  • Haushalte:
    Die übliche Praxis in Kärnten war die, dass erst mit der einen beiden Partnern ein Budget vereinbart und danach mit dem dritten ein Nachtragshaushalt ausgehandelt wurde. Wechselnde Mehrheiten in der Regierung wollen schließlich erkauft werden.
  • Keine Kontrolle:
    Wer an der Macht sitzt, will nicht kontrolliert werden.
  • Keine Verantwortung:
    Die oft zitierte politische Verantwortung existiert in einem solchen System schlichtweg nicht. Man kann ja schließlich nur abgewählt werden, wenn man unter eine bestimmte Hürde kommt. Und das schaffte sogar die ÖVP noch jedes Mal.
  • Unzureichende Minderheitenrechte:
    Im Kärntner Landtag sind aber nicht nur Regierungspartien vertreten. Doch die Grünen als einzige Opposition haben keine ausreichenden Kontrollrechte. Nach demokratischem Grundverständnis müsste eigentlich bei einer Proporzregierung die Hürde zur Einrichtung von U-Ausschüssen geringer sein. Ist sie aber nicht.

Gibt es Chancen auf Änderung? Nein. Wer will in der Politik schon freiwillig Macht aufgeben? Und welche Partei will schon riskieren, der nächsten Regierung womöglich nicht mehr anzugehören?

In Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien wurde der Porporz bereits abgeschafft. Wenn man mich fragen würde – ich bin für ein Mehrheitswahlrecht. Eines, wo Mehrheiten sehr schnell kippen können. Das wäre Demokratie pur. Macht einer seinen Job nicht gut, wird seine Partei abgewählt. Basta!

Regierung hat keine Kontrolle

“Macht braucht Kontrolle” – ein Spruch, der vielleicht auf so manches Wahlplakat geschrieben wird. Mit Transparenz ist es in Kärnten nicht weit her. Warum? Weil der Kärntner Landesrechnungshof höchstens untersuchen darf, seine Ergebnisse aber unter Verschluss bleiben müssen. Tatsache!

Was in allen acht anderen Bundesländern normal ist, gibt es in Kärnten nicht. Die Berichte des Landesrechnungshofs sind weder im Internet abrufbar, noch darf man sie als Bürger im Amt einsehen. Zum Vergleich – hier sind die Kontrollberichte anderer Bundesländer:

Symptomatisch ist dafür dass in der Rechtsgrundlage für den Landesrechnungshof (K-LVG, LGBl.Nr. 85/1996 bzw. K-LRHG, LGBl.Nr. 91/1996) viermal von Betriebs-, Amts- oder Geschäftsgeheimnissen die Rede ist, das Wort “öffentlich“ dagegen nur einmal vorkommt – nämlich beim Erfordernis, den Direktor öffentlich auszuschreiben.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kommen solche Berichte an die Öffentlichkeit (z.B. an Journalisten).

Warum darf der Bürger in Kärnten nicht wissen, ob und wie sein Steuergeld verschwendet wird? Warum darf in Kärnten niemand wissen, wenn die Regierung etwas verbockt hat? Wovor hat man in der Kärntner Landesregierung Angst?

Liebe Politiker: Diese Geheimniskrämerei fördert nur den Verdacht, dass es nicht immer mit rechten Dingen zugeht.