VwGH-Entscheid bis zur Wahl möglich

Dass ich Anzeigen als eine demokratiepolitische Massenvernichtungswaffe halte, dürfte hinlänglich bekannt sein. Nicht nur k2020 beschäftigt sich seit Jahren mit der Thematik. Eine Gruppe von Jungjournalistinnen und Jungjournalisten widmete sich auf dossier.at nun ebenfalls dem Thema. Sahel Zarinfard, Georg Eckelsberger, Florian Skrabal, Paul Pölzlbauer und Fabian Lang haben Inserate der Stadt Wien sowie gemeindenaher Betriebe in der Gratiszeitung „Heute“ gezählt, bewertet und großartig visualisiert.

Weil auch Kärntens Politiker mit scheinbar unbegrenzt vorhandenen Steuergeldern Eigenwerbung in großem Stil machten, stellte ich am 25. November 2010 eine Anfrage gemäß dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz. Die Anfrage wurde jedoch abgelehnt, weil der Aufwand zur Beantwortung der Anfrage zu groß und somit nicht vertretbar sei.

Mit dieser Auskunft ließ ich mich jedoch nicht abfertigen und beschäftigte daraufhin den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Wären im Informationszeitalter nicht ein paar Rechnungen aus der Buchhaltung herauszufinden, ließe dies für mich nur einen Schluss zu: Die Landesrechnungsführung wäre nicht ordentlich genug. Doch diese Möglichkeit schloss ich aus. Der UVS gab in zweiter Instanz aber ebenfalls der Landesregierung und dem Finanzreferenten Harald Dobernig Recht.

Dem Instanzenzug folgend, ging ich damit zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der ganze Akt ist hier als PDF-Portfolio einsehbar und in diversen Blogeinträgen hier abgehandelt. Das Video heute brachte mich heute auf zwei Fragen:

  1. Wie lange könnte das Verfahren noch dauern?
  2. Wäre es möglich, dass der VwGH bis zu dem von der FPK anvisierten Wahltermin am 3. März 2013 entscheidet?

Die Antwort auf die zweite Frage lautet: „Mit verdammt viel Glück, ja!“

Beim chronisch überbeschäftigten Höchstgericht ist derzeit einen Rucksack an Verfahren anhängig. Im Juli wurde öffentlich, dass die Wartezeit auf eine Entscheidung 2011 ganze 23 Monate dauerte. Wir rechnen also nach:

Einbringung der Beschwerde: 11. März 2011 + 23 Monate = 11. Februar 2013

Es könnte sich ausgehen, sofern der VwGH nicht noch mehr zu tun bekommt. Eines ist allerdings leider auch fix: Selbst wenn ich Recht bekomme – Zahlen zu den Ausgaben des letzten Landtagswahlkampfes werden wir bis zur nächsten Landtagswahl natürlich keine mehr sehen.