Inserate in die Datenbank

Auf direktem Wege werden wir wohl nie (freiwillig) erfahren, wie viel unseres Steuergelds für Inserate ausgegeben wird. Und wenn wir jemals darüber Auskunft bekommen, dann zweifle ich gleich ernsthaft an, dass wir die Wahrheit serviert bekommen. Doch es gibt Mittel und Wege, bei Inseraten Transparenz zu bekommen. Mit Hilfe der Technik und des Internets.

Die Flut an Inseraten der Regierungsmitglieder ist nicht nur teuer, sondern für die Demokratie höchst gefährlich. Beispiel Landtagswahl 2009:

Steuergeld-Wahnsinn

Der Bürger bezahlte mit Steuergeld im letzten Wahlkampf mehrere Millionen Euro (geschätzt) für Inserate von Regierungsmitgliedern. Die Flut an Werbematerialien war so arg, dass man von Wahlmanipulation sprechen muss. Beim Wahlvolk musste ja der Eindruck entstehen, dass kein Politiker außerhalb des BZÖ etwas arbeitet. Alle anderen gingen komplett unter.

So etwas darf NIE WIEDER vor einer Wahl passieren!
Den regierenden Politikern muss 2014 diese Möglichkeit der Manipulation genommen werden!

  • Es muss für den Bürger ersichtlich sein, was eine (von ihm) bezahlte Anzeige und was ein redaktioneller Beitrag ist. Das kleingedruckte “Anzeige” reicht dafür nicht.
  • Es muss jedem Bürger klar sein, wie viel er dafür ausgibt.
  • Inserate mit parteipolitischen Botschaften können durchaus geschalten werden – auf Kosten der jeweiligen Parteien.
  • Acht Wochen vor einer Wahl dürften Regierungsinserate mit dem Gesicht eines Politikers nur noch auf Parteikosten geschalten werden.

Eine Datenbank als Lösung

Wie erreicht man das? Man macht das Schalten von Inseraten transparent.

  1. Der Bürger sieht ein Inserat eines Politikers (und ärgert sich).
  2. Auf http://www.k2020.at/inserate wird es eine Datenbank geben, wo alle Bürger nach dem Wikipedia-Prinzip Anzeigen-Sichtungen melden können:
    • In welchem Medium, wie groß und auf welcher Seite?
    • PDF, Scan oder Handyfoto vom Sujet als Attachment
    • Wer ist zu sehen? Welches Thema wird beworben?
  3. Die Anzeigenpreise praktisch aller Medien sind online und so würden sich einige Berechnungen anstellen lassen
    • Welches Regierungsmitglied hat für wie viel Euro Inserate geschalten?
    • Wie viel wurde insgesamt Werbung betrieben?
    • Welche Partei ist am “großzügigsten” mit ihrer Art der “Presseförderung”?
    • Welche redaktionellen Artikel erschienen kurz nach der Schaltung von Inseraten?
  4. Ein Check kontrolliert die Angaben und scheidet Doppeleinträge aus.
  5. Das Ergebnis müsste einerseits auf der Website angezeigt werden und sich viral verbreiten (z.B. Button auf Websites einbauen) lassen.

Nur Kärnten?

Nein! Auch in anderen Bundesländern werden viele Regierungsinserate geschalten. Und auch im Bund ist man nicht gerade sparsam damit. Außerdem gibt es im Herbst wieder Wahlen in Wien und der Steiermark.

Wann entsteht diese Datenbank?

Im Juni gibt es in Klagenfurt ein CodeCamp Klagenfurt 2010. Es steht unter dem Motto Coding for Democracy. Informatiker treffen sich, um ein Projekt von Anfang bis zum Ende zuentwickeln. Ich werde diese Anzeigen-Datenbank als Projekt vorschlagen.

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Wer kann teilnehmen?

JEDER! Es gibt dabei viele Jobs, die zu erledigen wären:

  • Datenbank und Algorithmen programmieren
  • Grafiken und Webdesign erstellen
  • iPhone/Android-App zum Abfotografieren der Inserate
  • Widgets zum Einbauen in andere Sites entwickeln
  • APIs und dergleichen schreiben.
  • Testen/Entwerfen/logisch mitdenken.

Wenn du dabei sein willst und dir das Projekt gefällt, dann informiere dich auf meinem Blog darüber und melde dich am Wiki an.

Wann und Wo?

Das CodeCamp Klagenfurt 2010 wird am 26. und 27. Juni 2010 in Klagenfurt stattfinden. Einen genauen Ort gibt es noch nicht.

Was wir noch brauchen?

  • Sponsoren oder Spender, denn die Entwickler wollen auch ge- und verpflegt werden.
  • Teilnehmer (siehe oben)
  • Einen Ort mit Infrastruktur (Netzzugang etc.)

Steuergeld ist Geheimsache

Heute bekam ich Post, an die ich schon längst nicht mehr geglaubt habe. Absender war das Büro von Landesrat Harald Dobernig.

Zur Erinnerung: Ich habe ein Bürgerrecht genutzt, um Auskunft darüber zu verlangen, wie viel Geld die Regierung für Inserate, Rundfunk-Spots oder Internet-Werbung ausgibt. Detailliert ist dies hier nachzulesen:

Der Inhalt des heutigen Briefs weckt gemischte Gefühle:

Unter Bezugnahme auf Ihr Auskunftsbegehren vom 25.11.2009 und 14.01.2010, welches Sie an LR Mag. Harald Dobernig gerichtet haben, darf ich Ihnen im Sinne des § 4 Abs 1 erster Satz K-ISG mitteilen, dass die begehrte Auskunft nicht erteilt werden kann, da die diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Einerseits ist der Inhalt wenig erfreulich, andererseits ist noch längst nicht aller Tage Abend. Zumindest weiß ich jetzt woran ich bin. Die Landesregierung im Allgemeinen und Dobernig im Speziellen arbeitet getreu dem Motto:

Kärntens Bürger haben kein Recht, zu erfahren,
wofür ihr Geld konkret ausgegeben wird.

Doch schauen wir uns die genannten gesetzlichen Bestimmungen einmal näher an! So heißt es im § 4 Abs 1 erster Satz K-ISG (Kärntner Informations- und Statistik-Gesetz):

Wird eine Auskunft verweigert, so ist dies dem Auskunftswerber unter Angabe des Grundes mitzuteilen.

Gut, die Auskunft wurde mir verweigert. Im zweiten Satz heißt es jedoch:

Auf Antrag des Auskunftswerbers ist die Verweigerung der Auskunft mit schriftlichem Bescheid auszusprechen.

Und genau das werde ich machen. Warum? Weil ich meine, dass das Auskunftsbegehren absolut legitim ist und die Bevölkerung ein Recht auf diese Zahlen hat. Es gibt keinen Grund, warum die Aufwendungen für Regierungswerbung geheim sein sollen. Oder täusche ich mich?

Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG:

  1. Es betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
  2. Es betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
  3. Es betrifft keine individuellen Bürger, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt.
  4. Es betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.

Die Sache liegt ohnehin bei der Volksanwaltschaft. Diese werde ich morgen kontaktieren und mich bezüglich weiterer Schritte (Bescheid einmahnen etc.) informieren.

Update: Hab mittlerweile erneut einen Bescheis eingemahnt. Werde das durch den Instanzenzug bringen, weil ich der Meinung bin, dass der Bürger darauf einen Anspruch hat.