Danke, Herr Landesrat!

Wie viel gibt die Kärntner Landesregierung für Inserate, Rundfunkspots, Werbegechenke und dergleichen aus? Die Schätzungen gehen auf bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr.

Weil es ein grundsätzliches Recht des Bürgers auf solche Informationen gibt, habe ich vor über einem Jahr bei Landesrat Dobernig ein Informationsgebehren dazu eingebracht. Es wurde abgewiesen. Als Argument, warum eine Auskunft nicht möglich sei, wurde zu hoher Zeitaufwand genannt.

Schließlich heißt es im § 1 (3) des Kärntner Informations- und Statistikgesetzes (K-ISG):

„Auskunft ist nur in einem solchen Umfang zu erteilen, der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Organe nicht wesentlich beeinträchtigt.“

Hier das Faksimile aus dem Bescheid:

Das Berufungsverfahren findet in öffentlicher Verhandlung am 18. Jänner 2011 statt. Rückenwind dafür habe ich eben erst von der Bundesregierung bekommen. Weil die in naher Zukunft ihre Inseratenkosten offenlegt, kann mein Anliegen nun nicht mehr so einfach abgetan werden.

Das beste Argument …

… für mehr Transparenz in Sachen Demokratie lieferte mir heute aber eine bemerkenswerte Aussage von Finanzreferent, Landesrat Harald Dobernig in einem Interview der Kleinen Zeitung:

Vielen Dank an meine beiden Kollegen, Adolf Winkler und Thomas Cik, dass sie diesen Satz so auch genommen haben.

Interessant: Es gibt also eine eigene Software, die Kosten für Werbung auflistet.

Gut möglich, dass es diese Software erst seit Kurzem gibt. Aber:

  • Dass es prinzipiell ein Programm dafür gibt, beweist, dass immer schon lediglich eine einfache Datenbank-Abfrage in der Buchhaltung nötig gewesen wäre, um mein Auskunftsbegehren zu beantworten.
  • Es gibt das Programm zumindest für das Jahr 2010. Sollte mein Einspruch vor dem UVS (dafür ist meiner bescheidenen juriustischen Meinung nach wohl nur ein Verfahrensfehler meinerseits denkbar) nicht durchgehen, erlaube ich mir dann eben eine Anfrage für das Jahr 2010.

Abwarten und Tee trinken. Am Ende siegt (fast) immer das Gute.

Copyright! Oder: Falsches Verständnis von Dein & Mein

Public Domain LogoFrage: Wer bezahlt die vielen Beamten oder Agenturen, die im Auftrag der öffentlichen Hand Fotos schießen, Broschüren erstellen, Websites befüllen?
Antwort: Wir!

Nur: Uns wird die Verwendung verboten! Praktisch alle Websites von Gemeinden, den Bundesländern und dem Bund stehen unter striktem Copyright.

Das bedeutet: Uns wird die Verwendung von Texten, Fotos und Abbildungen verboten.

Im Klartext: Wir bezahlen dafür, dass gleich mehrere Fotografen etwa Landeshauptmann Gerhard Dörfler hinterherlaufen. Nur die Bilder dürfen wir nicht verwenden? Ich mach es hier einmal und breche (in diesem Falle bewusst) das Copyright.

Im gegenständlichen Fall wird das Copyright um einen Passus erweitert – dem Nutzer wird gestattet, das Foto bei der Berichterstattung über eine spezielle Presseaussendung zu verwenden.

Falsches Verständnis

Abgesehen davon, dass niemand wirklich massenweise Dörfler-Fotos online stellen wird … wo kommen wir da hin, wenn der Bezahler nicht über die von ihm bezahlten Werke verfügen darf?

Ganz generell zeigt dies drei Dinge:

  • Es gibt bei unseren Politikern ein falsches Verständnis von „Dein“ und „Mein“.
  • Dass sich nur sehr wenige darüber oder über so manches „Wahlgeschenk“ aufregt, zeigt mir, dass dieses falsche Verständnis auch weit in der Bevölkerung verwurzelt ist. Nur wenige kommen bei einem „Geschenk“ von Onkel Gerhard, Uwe oder Pepi auf die Idee, dass eigentlich sie selbst es bezahlt haben.
  • Und schlussendlich gibt es vermutlich auch ein fehlendes Wissen über Alternativen.

Lizenzarten

Um Inhalte (Fotos, Videos, Texte und dergleichen) zu lizenzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Umfassendes Nutzungsverbot:
    Das Copyright regelt eindeutig, dass nur einer für ein Werk verfügen darf. In dem obigen Fall, behauptet das Land Kärnten dass es der alleinige Eigentümer des Werkes ist. „Behauptet“, weil ich mir sicher bin, dass das Land jeden Urheberrechtsprozess verlieren würde.

Copyright

  • Teilweise Erlaubnis:
    Das Grundprinzip von Creative Commons-Lizenzen (CC) ist, dass der Urheber automatisch einige Nutzungen erlaubt. So kann ein Hobbyfotograf auf Flick auswählen, dass jeder seine Fotos verwenden darf, solange der Dritte den Namen des Fotografen nennt.

Creative Commons

  • Urheber-Nennung:
    CC ist relativ jung. Weil es aber immer schon eine Notwendigkeit von Staaten gab, ohne Copyright zu publizieren, wurde etwa in Großbritannien die Open Government Licence entworfen. Sie erlaubt umfassende Nutzung allerdings unter der Auflage der Nennung des Urhebers.

UK Open Government Licence

  • Öffentliches Eigentum:
    Werke, die unter die im genannten „Public Domain“ stehen, dürfen weltweit frei und ohne Einschränkungen wiederverwendet werden. Alle Dokumente von US-Ministerien- oder -Einrichtungen (so auch der Nasa) unterliegen dem Public Domain.

Public Domain

Welche der drei Lizenzarten für Bund, Länder und Gemeinden die wohl beste ist, ergibt sich praktisch schon aus dem Namen: Public Domain. Wir sollten umfassend über unser Eigentum (wir haben dafür bezahlt) verfügen dürfen. Allerdings kann man auch über Open Government Licences reden, schließlich sollten auch der Fotograf oder die Institution ein Recht auf Namensnennung haben.

Demokratie unter Ausschluss der Öffentlichkeit

In welchem Jahrhundert leben wir? Dass noch nicht alle Politiker im Internetzeitalter angekommen sind, beweist deren Demokratieverständnis.

  • Wer sich für parlamentarische Debatten des Nationalrates interessiert, muss entweder in Wien wohnen und arbeitslos sein, um an den Debatten teilnehmen zu können. Oder er begnügt sich mit dem Konzentrat, das der ORF hin und wieder ausstrahlt.
  • Wer Landtagssitzungen beiwohnen möchte, muss oft ebenso vor Ort sein (oder hat das Glück in einem Bundesland zu leben, deren Politiker aufgeschlossener sind.
  • Am einfachsten ist es noch bei Gemeinderatssitzungen. Aber hier ist man davon abhängig, ob der Bürgermeister Öffentlichkeit will oder nicht.

Verschärfend kommt hinzu, dass die Protokolle solcher Sitzungen erst lange Zeit später einsehbar sind. Das Durchschicken durch die Klubs öffnet der Möglichkeit von Manipulationen Tür und Tor. Und so manche Protokolle sind überhaupt „geheim“. Weil sie Kraft Gesetz (Landessache) lediglich Gemeindebürgern vorbehalten sind, muss man aufs Gemeindeamt gehen, um Einblick in diese zu erlangen.

Die Frage steht im Raum: Wer weiß, was da hinter unserem Rücken in unserem Namen gepackelt wird?

Die Lösung: Livestreams

Im Internet-Zeitalter wäre die Sache doch recht einfach: Man stellt Kamera und Mikrofon auf und überträgt das – was ohnehin öffentlich ist – ins Internet.

Einige Beispiele dafür gibt es:

Auch der Kärntner Landtag hatte einmal einen Livestream. Doch wurde man von einer fünfmonatigen Schrecksekunde im November davon überrascht, dass der ORF nach dem neuen ORF-G nicht mehr streamen darf. Auf kostenlos angebotene Hilfe griff man nicht zurück, Angebote über Kosten von  20.000 bis 30.000 (sic!) pro Jahr stehen im Raum. Und so findet am Donnerstag erneut eine Landtagssitzung im Blackout statt.

Demokratie? Nie OHNE UNS!

Weil Politik nicht im Geheimen eines stillen Kämmerleins passieren darf, haben Georg Lux und ich eine Petition www.ohneuns.at ins Leben gerufen.

Dass Bürgerinnen und Bürger Interesse an Politik haben, ist essentiell für den Fortbestand einer Demokratie. Doch allzu oft werden wir von der Teilhabe an wichtigen demokratischen Entscheidungen ausgeschlossen.

Politik findet allzu oft OHNE UNS und im stillen Kämmerlein statt.

Wir fordern Live-Streams aus allen öffentlichen Sitzungen demokratischer Gremien: Österreichischer Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte.

Warum? Weil dort Gesetze und Regeln gemacht werden, die uns alle betreffen. Politik kann man nicht OHNE UNS machen!

Unterzeichne bitte diese Petition! Danke!

Viele gute Gründe dafür

Auf der Website gibt es neben Fragen & Antworten auch eine Auflistung der Argumente, die dafür und dagegen sprechen. Hier meine wichtigsten drei Punkte:

  1. Allzuoft ist die Rede, dass „Demokratie etwas kosten darf“. Ja, aber dies kann sich nicht auf staatliche Zuwendungen für Parteien beschränken. Außerdem: Ein Stream ist kostenlos bis sehr günstig zu realisieren. Keine Rede von 20.000 Euro oder mehr!
  2. Bürger dürfen ihre Souveränität nicht am Wahltag mit dem Kuvert in die Urne werfen. Demokratie darf nicht als gegeben hingenommen werden, wir müssen sie uns tagtäglich neu erkämpfen. Und ein Interesse der Bevölkerung an der Politik ist essentiell für den Fortbestand einer Demokratie.
  3. Wir wollen keine Geheimtreffen filmen und kein neues Wikileaks produzieren. Online gestellt sollte nur das werden, das ohnehin öffentlich ist.

Alles eigentlich keine revolutionären Gedanken. Und eine Forderung, für die es gute Beispiele und gegen die es eigentlich kein vernünftiges Argument dagegen gibt.

Wie macht man nun mit?

Die Petition findet sich auf der Website www.ohneuns.at.

  1. Hinsurfen,
  2. Petition mit Name, E-Mail und Gemeinde unterzeichnen und
  3. Link im Bestätigungs-E-Mail anklicken.

OHNE UNS unterstützen

Neben der Unterzeichnung der Petition können Sie uns auch noch anders unterstützen:

  • Klicken Sie auf „Gefällt mir“ auf der Facebook-Seite von OHNE UNS. So werden Sie über weitere Neuigkeiten und Reaktionen der Politik als erster informiert.
  • Empfehlen Sie die Facebookseite und die Website Ihren Facebook-Freunden
  • Informieren Sie Freunde und Verwandte von der Aktion – per E-Mail, SMS oder sonst irgendwie

Gemeinsam können wir was bewegen. Warum? Weil wir nicht wollen, dass Demokratie OHNE UNS im stillen Hinterkammerl abgeht! Danke!

Fotos: iStockPhoto.com: rdegrie, K.J. Pargeter Images, VectorIcons.com, Ryan J. Lane, TommL, knape

Bund macht Inseratenkosten transparent

Endlich gibt es Bewegung! Am Dienstag nach dem Ministerrat gaben Bundeskanzler Werner Faymann und Finanzminister Josef Pröll eine weitreichende Entscheidung bekannt: Die Kosten für Inserate des Bundeskanzleramts, von Ministerien und staatsnaher Betriebe sollen künftig veröffentlicht werden!

Grund dafür war lange Kritik bezüglich hoher Kosten für vermeintliche Jubelinserate, wie wir sie auch in Kärnten nur allzu gut kennen.

Auswirkungen auf Kärnten

Was bedeutet das? Der Steuerzahler bekommt ein wenig mehr Transparenz. Die Einsicht und die Entscheidung der Bundesregierung hat auch weitreichende Auswirkungen auf Kärnten. Der Druck auf Dörfler, Dobernig, Scheuch & Co. wird steigen, auch ihre Kosten öffentlich zu machen.

Auch wenn sich Faymann und Pröll wünschen, dass auch die Länder nachziehen, wird das nicht einfach. Wer kaum politische Inhalte hat, muss eben mit Jubelinseraten auf Stimmenfang gehen. Das wissen Kärntens Politiker. Aber Werbegeschenke und Inserate als demokratiepolitische Massenvernichtungswaffe wird es bei den nächsten Wahlen 2014 hoffentlich nicht mehr geben.

Auswirkungen für mein Auskunftsbegehren

Wie bereits mehrmals erwähnt, läuft mein Informationsbegehren noch, in dem ich Auskunft über die Marketing-Ausgaben der Landesregierung begehre. Nachdem ich im Sommer einen ablehnenden Bescheid erhalten habe, ging ich in die nächste Instanz, den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Dieses Verfahren wird am 18. Jänner 2011 vor dem UVS in öffentlicher Verhandlung entschieden.

Die heutige Entscheidung gibt natürlich unglaublichen Rückenwind. Inhaltlich kann ich keine Gründe mehr erkennen, warum die Inseratenausgaben nun nicht öffentlich werden sollten.

Ich hoffe, keinen Verfahrensfehler begangen zu haben. Meine juristischen Kenntnisse sind klarerweise eingeschränkt.