Salzburger Landtag: „Streaming für einmalig 120 Euro“

Die heutige Sitzung vom Kärntner Landtag blieb für interessierte Bürgerinnen und Bürger wieder einmal im Dunkeln. Wer nicht die Zeit hatte, auf die Zuschauertribüne zu kommen, der bekam nichts mit.

Landtagspräsident Josef Lobnig kündigte in der Begrüßung zwar einen Stream an, diesen gab es aber nicht. Landtagsdirektor Robert Weiss verwies gegenüber Abgeordneten auf  „noch laufende Verhandlungen“.

Wie läuft es anderswo? Ein Blick nach Salzburg könnte Licht ins Dunkel bringen. Ein längst überfälliges Interview mit Josef Hörmandinger, dem Büroleiter des Salzburger Landtagspräsidenten. Hörmandinger ist u.a. für den Livestream der Sitzungen verantwortlich.

Der Salzburger Landtag bespielt für das Livestreaming folgende Plattformen:

Mit Josef Hörmandinger habe ich das folgende Interview geführt.

Welche Technik und welche Dienste werden dafür im Salzburger Landtag eingesetzt?
JOSEF HÖRMANDINGER: Wir hatten schon längere Zeit ganz andere technische Voraussetzungen. Ausschusssitzungen sind bei uns öffentlich, was nicht überall der Fall ist. Die Sitzungszimmer im Chiemseehof wurden im  Jahr 1992 ausgebaut und sind für ein Publikum zu eng. Mit vier Kameras und Mikrofonen übertragen wir die Sitzungen daher in Bild und Ton auf die Publikumsbänke im Plenarsaal.

Und auch ins Internet?
HÖRMANDINGER: Ja genau. Neben der Übertragungen im Plenarsaal führen wir auch ein analoges Kamerasignal in die Klub- und Regierungsbüros. Dort wird das Signal mit einem 120 Euro teuren Digitalisierungsgerät von Terratec in einen Computer gespeist und mit einer kostenlosen Software ins Netz übertragen.
Ich interessiere mich schon seit längerem für Web 2.0 und habe dann einfach experimentiert.

Wie hoch sind die übrigen Kosten?
HÖRMANDINGER: Außer den erwähnten einmaligen Kosten von 120 Euro kostet das nichts. Ustream bietet seine Dienste kostenlos an.

Sie streamen über ustream.tv. Stört Sie die Werbung?
HÖRMANDINGER: Stimmt, da wird ein wenig Werbung eingeblendet. Aber ich habe das Gefühl, dass die Amerikaner bei uns nicht sehr zielsicher werben. Die kurzen Spots vor der Übertragung stören uns gar nicht.

Wie viele schauen in Salzburg eigentlich zu? Sind es Tausende oder eher nur 50.
HÖRMANDINGER: Viele sind es zugegebenermaßen nicht. Wir liegen da wohl eher bei der unteren Zahl. Die Zugriffszahlen sind nicht sehr zuverlässig und das hängt auch ganz von den debattierten Themen ab. Es kann schon sein, dass nach einer Ankündigung 30 oder 40 neue Zuseher reinkommen. Bei größeren Themen wie etwa der Angelobung sind dann 200 oder noch mehr dabei.

Wie bewerben Sie das?
HÖRMANDINGER: Wir haben eine Facebook-Seite und nutzen dafür auch Twitter. Wir müssen Werbung machen, damit sich mehr Leute dafür interessieren. Wenn sich die Leute nicht mehr um den Parlamentarismus kümmern, macht er sich selbst überflüssig. Wir bemühen uns daher, dass viele Leute bei uns vorbei kommen oder reinschauen. Wir möchten aber noch mehr tun und beispielsweise themenspezifische Newsletter und Feeds anzubieten. Nur sehr wenige haben schließlich die Zeit, sich ganze Sitzungen anzusehen.

Und wie ist die Qualität?
HÖRMANDINGER: Büros wie der Landespressedienst hat da sicher eine andere Vorstellung von der Qualität einer Landespublikation. Freilich könnte man alles perfekt und in HD-Auflösung machen. Aber das muss im Web 2.0 nicht sein. Da steht eher die inhaltliche Qualität im Vordergrund.

Archivieren Sie Sitzungen auch?
HÖRMANDINGER: Das haben wir eine Zeitlang gemacht, allerdings kam uns eine Novelle des Datenschutzgesetzes dazwischen. Liveübertragungen sind davon weniger betroffen, aber bei Videoaufzeichnungen könnte das ein Problem sein. Deshalb wäre die Aufzeichnung rechtlich wahrscheinlich aufwendiger. Das muss man sich rechtlich gut anschauen, aber ich glaube nicht, dass man mit dem Gesetz Parlamentsübertragungen einschränken wollte. Man hat aber leider Tatbestände geschaffen, die das vielleicht kolateral bewirken.
Für die Politiker ist das grundsätzlich kein Problem, weil sie ja von der Aufzeichnung wissen. Aber beim Publikum oder bei Experten ist das heikel.

Erlauben Sie Diskussionen im ustream-Chat?
HÖRMANDINGER: Den haben wir aus einem ganz einfachen Grund abgedreht. Wir müssten ihn moderieren und das ist zu zeitaufwendig. Stattdessen kann man aber auch auf der Facebook-Seite des Landtages Meinungen austauschen.

Wie sehen die Salzburger Abgeordneten den Stream?
HÖRMANDINGER: Eigentlich gibt es nur positives Feedback. Einige sind selbst auf Facebook und nutzen solche Kommunikationskanäle aktiv.

Wie sehen Sie es von außen, wenn gar nicht gestreamt wird?
HÖRMANDINGER: Ich finde es ganz grundsätzlich schade, aber zu Kärnten im Besonderen will ich nichts sagen. Nur so viel: Vorher hatten sie eine ganz gute Lösung über den ORF, doch diese Möglichkeit gibt es nicht mehr.

Ihre Lösung kostet 120 Euro. Was darf so etwas überhaupt kosten?
HÖRMANDINGER: Auch hier darf man keine Pauschalurteile fällen. So sind beispielsweise die Lösungen in Vorarlberg, Tirol oder Oberösterreich wirklich gut. Höhere Qualität kostet zwar etwas, macht es aber auch für den Zuseher interessanter. Je nachdem wie viel Aufwand man betreibt kann man von einmaligen 120 Euro schnell auf einen Betrieb mit 4 Mann kommen.

Von gratis bis teuer ist alles möglich?
HÖRMANDINGER: Ja, man muss sich fragen, ob sich der Aufwand rechnet. Mir ist so etwas aber immer noch lieber als der sprichwörtliche goldene Schreibtisch. Die Bürger wählen und sollten auch die Möglichkeit haben, reinzuschauen. Und die Technik darf dabei keine Ausrede sein. Ein Beispiel: Schwenk- und Zoomkameras, die vor ein paar Jahren noch einen fünfstelligen Betrag gekostet haben, bekommt man heute schon für ein paar Hundert Euro.

Zumal der Ton fast wichtiger ist und es hier schon viel Infrastruktur gibt.
HÖRMANDINGER: Absolut. Es spricht einiges dafür, es ganz billig zu machen. Aber wenn man schon einmal startet, kann man es auch gleich ganz gut machen. Das sind zwei Möglichkeiten, zwei Wege.

Danke für das Gespräch.

Und hier noch … weil’s gut gemacht ist: Ein Video über den Salzburger Landtag.

Wieder Blackout im Landtag [Update]

Wer gerade arbeitslos, auf Urlaub ist oder aus irgendeinem anderen Grund morgen den ganzen Tag Zeit hat, kann sich die Sitzung des Kärntner Landtages anschauen. Wer sich das Tun und Werken unserer Abgeordneten übers Netz anschauen will, hat wieder Pech gehabt: Es gibt wieder keinen Livestream.

Mittlerweile ist es neun Monate her, dass im Nationalrat das Gesetz beschlossen wurde, das dem ORF eine Liveübertragung verbietet. Seither habe ich Landtagsdirektor Robert Weiss zwei Angebote gemacht, dem Landtag kostenlos zu einem Livestream zu verhelfen. Ein Akkreditierungsersuchen wurde weder von Weiss noch von Landtagspräsidenten Josef Lobnig beantwortet.

Die Landtagssitzung am Donnerstag, 10. Februar bleibt wieder im Dunkeln, so können die Abgeordneten wenigstens ungestört ihre verbalen Ausrutscher an die Kollegen der jeweils anderen Partei anbringen. Der Grüne Landtagsabgeordnete Rolf Holub hat dies k2020 gegenüber auf Anfrage bestätigt.

Die Fakten

  • Übertragungen aus dem Kärntner Landtag interessieren die Leute. Laut Robert Weiss (Interview in der Kleinen Zeitung) hörten die Audioübertragungen durchschnittlich fast 2000 Personen an.
  • Livestreams kosten keinen Cent, wenn man das clever plant und auf Online-Dienste wie ustream.tv (vgl. Salzburger Landtag) zurückgreift

Die einzige Erklärung für das Aussperren der Öffentlichkeit: Man will nicht. Demokratie soll ohne uns (den Souverän) passieren!

Mehr zum Thema:

Ach ja: Fotografieren auf der Tribüne ist den Bürgern dieses Landes übrigens ebenso verboten wie das Übertragen eigener Streams.

Update: Ziemlich bizarr muss heute die Eröffnung der Landtagssitzung durch Präsidenten Josef Lobnig gewesen sein. Dieser kündigte in seiner Begrüßung eine Liveübertragung an, die es gar nicht gibt.

Die Grüne Abgeordnete Barbara Lesjak fragte nach und hörte von Landtagsdirektor Weiss Ernüchterndes.

Eigenartig: Wozu muss man monatelang für etwas verhandeln, das es auch kostenlos gibt? Ich habe schon versucht, LT-Direktor Weiss ans Telefon zu bekommen – bislang erfolglos. Werde es später wieder probieren.

Prix Ars Electronica | Politinserate als elektronische Kunst?

Sch…e, ich hab schon wieder eine Idee und Danke an Robert, dass er mich indirekt drauf gebracht hat. Sch…e deshalb, weil mir die Ideen nie ausgehen und es dann meistens für die Umsetzung keine Zeit bleibt.

Frage: Wie kann man dem Thema Polit-Inserate = demokratiepolitische Massenvernichtungswaffen noch mehr Öffentlichkeit geben?

Antwort: Man verwandelt sie in elektronische Kunst und reicht das beim Prix Ars Electronica ein!

Dort gibt es die Kategorie interaktive Kunst. Das Thema schreit ja gerade danach so verarbeitet zu werden. Ein paar Ideen habe ich schon – in den Kommentaren ist noch viel Platz für weitere! Danke!

Die Einreichfrist ist knapp – bis zum 18. März ist noch Zeit.

Danke, Herr Landesrat!

Wie viel gibt die Kärntner Landesregierung für Inserate, Rundfunkspots, Werbegechenke und dergleichen aus? Die Schätzungen gehen auf bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr.

Weil es ein grundsätzliches Recht des Bürgers auf solche Informationen gibt, habe ich vor über einem Jahr bei Landesrat Dobernig ein Informationsgebehren dazu eingebracht. Es wurde abgewiesen. Als Argument, warum eine Auskunft nicht möglich sei, wurde zu hoher Zeitaufwand genannt.

Schließlich heißt es im § 1 (3) des Kärntner Informations- und Statistikgesetzes (K-ISG):

„Auskunft ist nur in einem solchen Umfang zu erteilen, der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Organe nicht wesentlich beeinträchtigt.“

Hier das Faksimile aus dem Bescheid:

Das Berufungsverfahren findet in öffentlicher Verhandlung am 18. Jänner 2011 statt. Rückenwind dafür habe ich eben erst von der Bundesregierung bekommen. Weil die in naher Zukunft ihre Inseratenkosten offenlegt, kann mein Anliegen nun nicht mehr so einfach abgetan werden.

Das beste Argument …

… für mehr Transparenz in Sachen Demokratie lieferte mir heute aber eine bemerkenswerte Aussage von Finanzreferent, Landesrat Harald Dobernig in einem Interview der Kleinen Zeitung:

Vielen Dank an meine beiden Kollegen, Adolf Winkler und Thomas Cik, dass sie diesen Satz so auch genommen haben.

Interessant: Es gibt also eine eigene Software, die Kosten für Werbung auflistet.

Gut möglich, dass es diese Software erst seit Kurzem gibt. Aber:

  • Dass es prinzipiell ein Programm dafür gibt, beweist, dass immer schon lediglich eine einfache Datenbank-Abfrage in der Buchhaltung nötig gewesen wäre, um mein Auskunftsbegehren zu beantworten.
  • Es gibt das Programm zumindest für das Jahr 2010. Sollte mein Einspruch vor dem UVS (dafür ist meiner bescheidenen juriustischen Meinung nach wohl nur ein Verfahrensfehler meinerseits denkbar) nicht durchgehen, erlaube ich mir dann eben eine Anfrage für das Jahr 2010.

Abwarten und Tee trinken. Am Ende siegt (fast) immer das Gute.

Auskunft verlangen [UPDATE]

Nach dem Auskunftspflichtgesetz sind alle Organe des Bundes Österreich verpflichtet schriftlich, mündlich oder telefonisch Auskunft zu erteilen. Die Auskunft hat ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen zu erfolgen. Bei einem Aufschub ist der Fragesteller zu verständigen. In der Bundesverfassung ist diese Materie im Art. 20 geregelt. In Kärnten gibt es das “Kärntner Informations- und Statistik-Gesetz”.

Nun, wenn es solche Gesetze schon gibt, sollte man doch davon Gebrauch machen, oder?

Es geht um die leidige Causa der Parteienfinanzierung. Hier Links zu drei Artikeln und einem Video der Kleinen Zeitung, das mich mehr als alles andere in letzter Zeit verärgert hat:

Eine gute Freundin hat mir heute geschrieben, dass man nicht einfach zulassen darf, dass das in ein bis zwei Wochen wieder vergessen ist.

Freilich: Demokratie darf etwas kosten. Da gebe ich Stephan Tauschitz Recht.

tauschitz

Aber die Dreistigkeit, wie hier vorgegangen wurde, ist beispiellos. Kollegin Antonia Gössinger nannte die Vorgehensweise (mit Hinweis auf die nächtliche Abstimmung ohne jede Wortmeldung) sehr treffend: “wie Diebe in der Nacht”. Und außerdem: Wie viel darf Demokratie kosten? Es ist ahn der Zeit, sich mit der Materie zu beschäftigen und Zahlenmaterial zu besorgen.

Folgendes Auskunftsbegehren ging vor zehn Minuten per E-Mail an das Amt des Kärntner Landtages.

Sehr geehrter Herr Mag. Robert Weiß Dobernig,
Sehr geehrter Herr Direktor des Landtagsamtes Landesrat!

Ich nehme vom Kärntner Informations- und Statistikgesetz, dem Bundes-Auskunftspflichtgesetz sowie vom Artikel 20 des Bundesverfassungsgesetzes Gebrauch und begehre folgende Auskünfte:

  • Wie viel Geld floss aus dem Kärntner Landesbudget direkt und indirekt (also etwa auch für Parteien angestelltes Personal im Land) in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 an die einzelnen, im Kärntner Landtag vertretenen Parteien? Falls möglich, bitte ich um separate Aufstellung je nach Partei.
  • Wie hoch sind diese Zahlungen (direkt wie indirekt) in den übrigen Bundesländern Österreichs?

Ich freue mich auf eine detaillierte und umfassende Aufstellung sowie eine rasche Erledigung. Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG, da

  • betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
  • betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
  • betrifft keine Individuen, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt und
  • betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.

Falls Sie nicht in der Lage sind, Vergleichszahlen für andere Bundesländer in Erfahrung zu bringen, bitte ich Sie, Herrn DI Uwe Scheuch zu kontaktieren. Dieser gab in der Kleinen Zeitung vom 6. Juni 2009 sinngemäß an, dass Kärnten nun eine Parteienförderung bekomme, wie sie andere Bundesländer bereits hätten. (Siehe: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2006365/index.do). Daraus schließe ich, dass er umfangreiches Zahlenmaterial zu dieser Materie hat bzw. sehr rasch Quellen nennen kann.

Meine Kontaktdaten finden Sie untenstehend. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Beste Grüße
Georg Holzer

Die Zustellbestätigung ist auch schon eingetroffen:

2009-06-09_1044

Und jetzt gibt es auch eine Lesebestätigung:

UPDATE: Landtagsdirektor Robert Weiß hat sich dankenswerterweise umgehend (noch am gleichen Tag) bei mir gemeldet. Er meinte, dafür nicht zuständig zu sein. Ich sollte mich an den Finanzreferenten des Landes Kärnten wenden. Auch das habe ich noch am selben Tag gemacht, die Eingangsbestätigungen habe ich erhalten. Also warten wir auf den 28. Juli … an diesem Tag muss die Antwort spätestens erfolgen.

Der Proporz: Wurzeln allen Übels

Es gibt viele Formen demokratischer Regierungen – die meiner Meinung schlimmste davon kommt in vier von fünf Landesregierungen Österreichs vor: der Proporz. Auch Kärnten wird nach dem Prinzip regiert, wonach alle größeren Parteien in der Regierung vertreten sind.

Der Vorteil für die Regierenden: Es gibt keine Opposition. Jeder ist an den Geschäften beteiligt. Weil es zur Landeshauptmann eine Mehrheit im Landtag geben muss, werden vorher noch Koalitionen in der Regierung geschmiedet und Ressorts aufgeteilt. Wenn eine Partei Pecht hat, bekommt sie das Referat für Katzenstreu und Hundefutter. Mehr kann nicht passieren, der Regierungssitz geht nicht abhanden.

Einer der vielen Nachteil für den Bürger: Es ist eine teure Regierungsform. Eine sauteure.

  • Haushalte:
    Die übliche Praxis in Kärnten war die, dass erst mit der einen beiden Partnern ein Budget vereinbart und danach mit dem dritten ein Nachtragshaushalt ausgehandelt wurde. Wechselnde Mehrheiten in der Regierung wollen schließlich erkauft werden.
  • Keine Kontrolle:
    Wer an der Macht sitzt, will nicht kontrolliert werden.
  • Keine Verantwortung:
    Die oft zitierte politische Verantwortung existiert in einem solchen System schlichtweg nicht. Man kann ja schließlich nur abgewählt werden, wenn man unter eine bestimmte Hürde kommt. Und das schaffte sogar die ÖVP noch jedes Mal.
  • Unzureichende Minderheitenrechte:
    Im Kärntner Landtag sind aber nicht nur Regierungspartien vertreten. Doch die Grünen als einzige Opposition haben keine ausreichenden Kontrollrechte. Nach demokratischem Grundverständnis müsste eigentlich bei einer Proporzregierung die Hürde zur Einrichtung von U-Ausschüssen geringer sein. Ist sie aber nicht.

Gibt es Chancen auf Änderung? Nein. Wer will in der Politik schon freiwillig Macht aufgeben? Und welche Partei will schon riskieren, der nächsten Regierung womöglich nicht mehr anzugehören?

In Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien wurde der Porporz bereits abgeschafft. Wenn man mich fragen würde – ich bin für ein Mehrheitswahlrecht. Eines, wo Mehrheiten sehr schnell kippen können. Das wäre Demokratie pur. Macht einer seinen Job nicht gut, wird seine Partei abgewählt. Basta!