Werberichtlinien und Werbeausgaben 2011

Inserate im Landtagswahlkampf 2009Mein Auskunftsbegehren vom November 2009 über die Werbekosten der Kärntner Landesregierung ist noch immer nicht beantwortet und wartet auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Dennoch frage ich erneut nach:

Wie viel Steuergeld der Kärntnerinnen und Kärntner wird für Politikerwerbung ausgegeben?

Dazu habe ich heute ein erneutes Auskunftsbegehren (Download als PDF-Datei) an die Abteilung Finanzen und Wirtschaft des Amts der Kärntner Landesregierung gerichtet. Politik darf nicht zum Marketing verkommen, die Kosten für die Massenvernichtungswaffe der Demokratie müssen zumindest transparent sein! Jede Kärntnerin und jeder Kärntner sollte beurteilen können, ob das Marketing seiner Angestellten ihr Geld wert ist.

Die Chancen, darauf eine rasche Antwort zu erhalten, sind deutlich höher als noch im Jahr 2009. Warum?

  • Der öffentliche Druck ist gestiegen und dem können auch die Mitglieder der Landesregierung nicht entgehen.
  • Vielleicht hat auch mein erstes Auskunftsbegehren ein klein wenig dazu beigetragen, dass es nun Richtlinien  gibt und dass darin zumindest theoretisch die Notwendigkeit des Sparens enthält. Mehr dazu später.
  • Die Technik ist fortgeschritten. Nunmehr werkt in der Landesregierung ein SAP-Buchhaltungssystem, mit dessen Hilfe man (zumindest laut Aussage des zuständigen Abteilungsleiters) Daten einfacher abrufen kann als mit dem alten System.

Auskunftsbegehren, Teil 2

  1. Wie viel Geld floss vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 aus Mitteln der Kärntner Landesregierung in „sonstige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“ (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) für die einzelnen Regierungsmitglieder?
    .

    Regierungsmitglied

    1. Hj. 2011

    LH Gerhard Dörfler (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Uwe Scheuch (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Harald Dobernig (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Christian Ragger (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Peter Kaiser (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Beate Prettner (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Josef Martinz (ÖVP)

    _____._____ Euro

    .

  2. Wie viel Geld floss vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 aus Mitteln der Kärntner Landesregierung in „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit amtlichem Charakter“ (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) für die einzelnen Regierungsmitglieder?
    .

    Regierungsmitglied

    1. Hj. 2011

    LH Gerhard Dörfler (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Uwe Scheuch (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Harald Dobernig (FPK)

    _____._____ Euro

    LR Christian Ragger (FPK)

    _____._____ Euro

    LH Stv. Peter Kaiser (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Beate Prettner (SPÖ)

    _____._____ Euro

    LR Josef Martinz (ÖVP)

    _____._____ Euro

    .

  3. Wie viel Geld floss vom 01.01.2011 bis 30.06.2011 aus Mitteln der Kärntner Landesregierung in  Öffentlichkeitsarbeit (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) einzelner ausgegliederter Rechtsträger, Fonds, Anstalten, landesnahe Vereine (soweit diese im Rahmen der „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner Landesregierung“ erfasst wurden)?
    .

    Gesellschaft/Anstalt/Fonds/Verein

    1. Hj. 2011

    Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG)

    _____._____ Euro

    Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)

    _____._____ Euro

    Entwicklungsagentur Kärnten (EAK)

    _____._____ Euro

    Kärntner Landesholding (KLH)

    _____._____ Euro

    Kärntner Tourismusholding (KTH)

    _____._____ Euro

    Kärntner Sanierungsgesellschaft (KSG)

    _____._____ Euro

    Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft (BABEG)

    _____._____ Euro

    Flughafen Klagenfurt

    _____._____ Euro

    _____._____ Euro

    .

  4. Im Sinne der „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner Landesregierung“ (beschlossen in der Regierungssitzung vom 22.2.2011) müssen Fachreferenten der Regierungsbüros laufend über Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit berichten. Findet eine Kontrolle der Abteilung für Finanzen hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben statt?

Die neuen Richtlinien

Am 22. Februar 2011 beschloss die Landesregierung wohl unter dem Druck der Öffentlichkeit „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner Landesregierung“. Alle in Sitzungen der Landesregierung behandelten Materialien sind eigentlich geheim, dennoch wurden sie mir vor einiger Zeit zugespielt.

Was steht da drinnen?

  • Die Erwähnung, dass es notwendig sei, bei der Öffentlichkeitsarbeit zu sparen.
  • Es gibt eine Unterscheidung in „amtliche“ und „sonstige“ Werbemaßnahmen. Amtliche Inserate dürfen weder Namen noch Bilder von Regierungsmitglieder enthalten. Dafür darf bei „sonstigen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“ sogar die Partei genannt werden.
  • Getätigte Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit müssen von den Regierungsbüros an eine zentrale Stelle im Amt der Kärntner Landesregierung gemeldet werden.
  • Theoretisch gibt es eine Deckelung der Ausgaben von 100.000 Euro je Regierungsmitglied.
  • Keine betragsmäßige Obergrenze sowie eine Befreiung von der Meldepflicht gibt es für den Landeshauptmann. Gerhard Dörfler kann auch weiter so viel werben, wie er will.
  • In den Berichtspflichten mit enthalten sind Meldungen aller ausgegliederten Rechtsträger, Fonds und Anstalten sowie landesnaher Vereine. Diese müssen wie auch die Büros der Regierungsmitglieder zweimal im Jahr (30.6. und 31.12) kundtun, wie viel und was sie an Werbung geschalten haben.

Ob das k2020 zugespielte Dokument authentisch ist, kann ich nicht vollends bestätigen. Eigenartig ist, dass als Meldestelle für die Ausgaben die Abteilung 4 (Soziales) und nicht die Abteilung 2 (Finanzen) genannt wird.

Rechnungshof-Kritik an BZÖ/FPK-Jubelwerbung

Erst gestern berichtete k2020, dass der Kärntner Rechnungshof die Wahlwerbung der Landesregierung für die Landtagswahl 2009 unter die Lupe nimmt. Eben meldete das Magazin News vorab via ots und auf seiner Website, dass morgen ein brisanter Artikel dazu erscheint.

Die Kosten für die hochwertig produzierte und via Beilage zur Kärntner Woche an 200.000 Haushalte Broschüre sollen sich nach Schätzungen auf mindestens 500.000 Euro belaufen. Als die Aufregung groß war, hieß es aus dem BZÖ Kärnten (heute: FPK), man habe 15 Prozent aus der eigenen Kasse bezahlt. Einen Beleg dafür hat freilich vermutlich noch niemand gesehen. Wörtlich heißt es dazu laut News im RH-Bericht:

„Das im Jahr 2008 (…) entwickelte Grundkonzept wurde zu Beginn des Jahres 2009 im Interesse einer wahlwerbenden Partei adaptiert und im Zuge des Wahlkampfes verwertet“. Der vom BZÖ getragene Kostenanteil „in Höhe von lediglich 15 % der Entwicklungskosten“ erscheine „nicht angemessen“. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, „den Kostenanteil (…) neu zu bemessen“.

Die weiteren Kritikpunkte des Rechnungshofs:

  • Darüber hinaus sei es nicht Aufgabe der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), solche Broschüren zu produzieren.
  • Die Auftragsvergabe sei „nicht im Einklang mit den vergaberechtlichen Vorschriften abgewickelt“.

Brisant: Die Anzeige wurde von der damaligen FPÖ-Kärnten eingebracht, drei der vier ehemaligen BZÖ-Politiker sind nun im FPK. Beim vierten dürfte es sich um Stefan Petzner handeln.

Zur Erinnerung: Hier noch ein Foto der Jubelbroschüre.

Wenn nun ein größerer Teil der Kosten für die Broschüre zurückgezahlt werden muss … ist das schon alles?

Schon vor Monaten hat k2020 eine brisantere – vermutlich finanziell noch teurere – Frage aufgeworfen: Sind nicht Inserate das weit größere Problem? Auch die glichen sich ob gleichen Farben, Slogans und Schriften wie ein Ei dem anderen …

Inserate: Nun prüft auch der Rechnungshof

Nachdem es heute einen herben Rückschlag für mehr Transparenz in der Kärntner Politik gab, ruhen die Hoffnungen eben wo anders. Beispielsweise beim Rechnungshof.

Jener in Kärnten ist übrigens ein Unikat: Als einziges Kontrollorgan eines Landtages in Österreiuch wird ihm die Publikation jedweder Berichte verboten. Im Klartext: Wenn selbst die Berichte des Rechnungshofs geheim sind, drohen wenige unangenehme Fragen und Kontrolle führt sich ad absurdum. Wie die Kleine Zeitung am Sonntag berichtete, sollen Veränderungen seit einiger Zeit bereits im Landtag beschlossen worden sein. Die vom Verfassungsdienst bereits ausgearbeitete Novelle ruht dort, wo man sie vermutet: In einer Schreibtischlade der Regierung.

Laufende Prüfungen in Kärnten

Ein Leser machte mich heute aber auf zwei laufende Prüfungen des Kärntner Landesrechnungshofes (im Bild: Rechnungshof Präsident Heinrich Reithofer) aufmerksam, die einiges an Sprengkraft bergen könnten:

  • Überprüfung der Wahlkampfbroschüren der Kärntner Landesregierung
  • Überprüfung des Managements der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH von Werbeprojekten landesnaher Unternehmungen

Auch wenn die Prüfberichte an sich geheim sind, so kommen sie dennoch hin und wieder ans Licht der Öffentlichkeit. Im 21. Jahrhundert und bei all den neuen Möglichkeiten der Informationsverbreitung lassen sich höchstens Gesetzesvorlagen einfach wegsperren.

Bundesrechnungshof prüft auch

Dem Bericht von Kleine Zeitung-Kollegin Antonia Gössinger zufolge sollen auch zwei selbständige Prüfer-Teams des Bundesrechnungshofes die Finanzen des Landes Kärnten durchleuchten. Einerseits gibt es „Querschnittsprüfung der Finanzen von drei Bundesländern – Niederösterreich, Tirol, Kärnten – zu Vergleichszwecken und mit dem Schwerpunkt auf die Konsolidierungsmaßnahmen.“ Andererseits sollen Landesholding und Zukunftsfonds durchleuchtet werden.

Und hier wird atemberaubendes vermeldet: Die Landesholding soll sich querlegen, mit Gutachten der Verfassungsabteilung will man eben diese Prüfung verhindern.

Aber, so die Kleine Zeitung weiter:

Seit Oktober 2009 hat der Bundesrechnungshof die Kompetenz, alle „von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen“ zu prüfen. Vorher war eine Prüfung nur dann möglich, wenn die öffentliche Hand mehr als 50 Prozent an einem Unternehmen hielt. Der Bundesrechnungshof sieht bei der Landesholding und dem Zukunftsfonds die Prüfkriterien erfüllt.

Ironie der Geschichte: Es waren BZÖ-Mandatare, die diesem Gesetz im Herbst 2009 zugestimmt haben. Die (damals noch nicht befreundeten) FPÖ-Mandatare wollten gar eine noch geringere Hürde auf eine 25-prozentige Beteiligung.

Auch KWF wurde im Herbst geprüft

Immer wieder hört man, dass auch der KWF – gemeinsam mit mehreren anderen Wirtschaftsförderungseinrichtungen in anderen Bundesländern – im Herbst geprüft wurde. Dabei soll es um die Transparenz von Förderungen und deren Verwendung gegangen sein. Ein Rohbericht könnte schon im März fertig sein. Mal sehen, ob man den bekommt …

80-101-42 – Keine Ausgabenkontrolle

„Hans Georg Holzer gegen das Land Kärnten“, so wurde meine Berufungsverhandlung heute vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten aufgerufen.

Das Urteil erfolgt allerdings erst schriftlich und wird noch etwas dauern. Die Abschrift der öffentlichen Verhandlung steht als PDF zum Download bereit.

Neben meinen Argumenten finden sich in der Abschrift auch jene des Landes Kärnten. Im Folgenden fasse ich sie kurz zusammen. Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit des Landes Kärnten sind

  • auf 80 Kreditoren- und Personen aufgeteilt,
  • über 101 Konten (der Buchhaltung) laufen Zahlungen zu diesem Ausgabenpunkt und
  • 42 unterschiedliche Bewirtschafter (z.B. Person in einem Regierungsbüro, die Inserate schaltet) arbeiten damit.

Nicht darin enthalten sind zudem ausgegliederte Rechtsträger wie KWF, Kärntner Tourismusholding, Flughafen Klagenfurt, EAK etc. Zudem seien Marketing-Ausgaben, die „über Projekte laufen“, unmöglich zu erfassen. (Einige Beispiele dazu von mir: Haider-Inserate im Rahmen der Breitband-Initiative, Dörfler-Plakate für die S-Bahn, der Dobernig-Folder für den Kulturherbst oder die „17er“, die Hochglanzbroschüre der Straßenbauabteilung)

Die Buchhaltung auf Basis von SAP wäre laut Land erst seit 2010 im Einsatz, zuvor wären „Großrechner“ tätig gewesen.

Kurzum: Aus diesen Gründen wäre es unmöglich, mit vertretbarem Aufwand meine Anfrage präzise zu beantworten, so die Argumentation von Dr. Horst Felsner (Leiter der Finanzabteilung).

Oder anders formuliert: Im Land Kärnten weiß niemand, wie viel für Polit-Marketing ausgegeben wird. Daher ist die Anfrage auch nicht zu beantworten. Und das bei kolportierten zehn Millionen Euro pro Jahr? Das entspricht dem Gegenwert von 50 Einfamilienhäusern!

Das letzte Wort spricht aber der UVS-Senat und sein Urteil gilt es, abzuwarten.

Für 2011 und danach werden solche Anfragen beantwortbar, so der Vertreter des Landes. Allerdings nur für jene Ausgaben, die direkt über die Landesregierung (und nicht über ausgegliederte Rechtsträger oder Projekte) laufen.

UVS-Verhandlung: Am Dienstag geht es um viel

Es geht um OpenGovernment, Demokratie und auch meinen Glauben an den Rechtstaat. Es geht auch darum, der Politik in Kärnten ein wenig die Möglichkeit zu nehmen, mit unbeschränkt vorhandenen Mitteln Werbung zu machen und dann unliebsame Wahrheiten geheimhalten zu dürfen.

Morgen, am 18. Jänner 2011 wird um 09:30 Uhr im Verhandlungssaal 2 (Erdgeschoss) des Unabhängigen Verwaltungssenats für Kärnten (UVS) mein Auskunftsbegehren vom 25. November 2009 (!) behandelt. Eine Umfassende Darstellung gibt es entweder auf dieser Website mit dem Schlagwort auskunftsbegehren oder im gesammelten Schriftverkehr dazu als PDF-Portfolio zum Download.

1. Worum geht es?

Ich will von Landesrat Harald Dobernig wissen, wie viel die Kärntner Landesregierung an Steuergeld für Werbung (Inserate, Werbegeschenke, Plakate, Rundfunkspots, Online etc.) 2008 und 2009 ausgegeben hat.

Geregelt ist die Auskunftspflicht in drei Gesetzen: dem Artikel 20 des Bundesverfassungs-Gesetzes, dem Kärntner Statistik- und Informationsgesetz und dem Bundes-Auskunftspflicht-Gesetz. In gewisser Weise sehe ich die morgige Verhandlung als Präzedenzfall (ich weiß, der Terminus ist falsch) dafür, wie transparent (oder geheim) ein Amt gegenüber seinen Bürgern sein muss oder darf.

2. Warum überhaupt?

Die Verwendung von Steuergeld darf keine Geheimsache sein. Dies gilt – so meine ich – erst recht, wenn es um eine wesentliche Sache für die Demokratie geht. Die Materialschlacht um die Landtagswahl am 1. März 2009 hat eindrucksvoll gezeigt, dass gerade eine Partei schier unendlich viel Geld für Marketing zur Verfügung hatte.

Mehr noch: Die Inserate glichen einander frappant. Sie enthielten wohl nicht zufällig gleiche Schriftarten, Farben und Designelemente. Dies legt den Eindruck nahe, es wären absichtlich viele Inserate im gleichen Design geschalten, um der jeweils eigenen Partei zu helfen – mit kaum enden wollenden Mitteln. Ist das indirekte Parteienfinanzierung?

Dies betrifft im übrigen nicht nur die Regierungsmitglieder von BZÖ/FPK, sondern auch andere Parteien in der Proporzregierung:

Bei der ÖVP argumentiert man zwar, dass das linke Inserat zwar aus Parteimitteln bezahlt wurde, warum der Schriftzug ÖVP und das Logo darauf fehlen, konnte man nicht schlüssig beantworten.

Inserate sind jedoch nicht die einzigen Werbemittel der Kärntens Politiker machen. Neben Rundfunkspots oder Online-Anzeigen sind auch auch Werbegeschenke „in“. Alleine in den letzten sechs Monaten sind mir Faltkalender, Wasser- und Fußbälle, Plüschtiere, Winterjacken, Fußmatten, kühlende Lanyards, Karottensamen, Kärnten-Fahnen, Babyshuhe und Schnuller untergekommen. Die Dunkelziffer liegt sicher noch höher.

Wären der Hintergedanke bei den Regierungsinseraten der letzten Landtagswahl die reine Information des Bürgers, ließe sich der abrupte Stopp nach dem 1. März nicht erklären. Nach kurzer Pause ging es jedoch weiter. Es scheint, als wären die Regierungsparteien im Dauerwahlkampf bis 2014. Anders lässt es sich nicht erklären, warum – um nur ein Beispiel zu nennen – in alleine in der Aktuellen Ausgabe der Kärntner Regionalmedien die Regierungsmitglieder insgesamt 78 Mal genannt oder abgebildet waren. Mit rein journalistischer Berichterstattung hat das nur noch sehr wenig zu tun.

3. Gute Argumente dafür

Ich werde morgen kämpfen wie ein Löwe, die Argumente sind hoffentlich allesamt auf meiner Seite:

Notwendigkeit der Transparenz

Dass die Verwaltung und Verwendung öffentlicher Gelder von öffentlichem Interesse ist, hat selbst die allerhöchste Instanz, der Europäische Gerichtshof für Menschrenrechte öfter ausgesprochen.

Auch im abschlägigen Bescheid wurde die Rechtmäßigkeit meines Auskunftsbegehrens nicht in Frage gestellt.

Rasch zu erledigen

Die Kärntner Landesregierung lehnte mein Auskunftsbegehren viel mehr damit ab, dass die Beantwortung einen zu großen Aufwand bedeuten würde. Wörtlich heißt es im Bescheid:

“Im gegenständlichen Fall wäre es erforderlich, unzählige Belege händisch zu sichten.”

Morgen geht es darum, dies zu widerlegen und ich meine, gute Chancen dafür zu haben:

  1. Wichtigkeit:
    Gerade weil Transparenz im Polit-Marketing für die Demokratie von essentieller Bedeutung ist, darf der Aufwand hier keine Rolle spielen.
  2. Software-Anwendung:
    In einem Interview der Kleinen Zeitung erwähnte Finanzlandesrat Harald Dobernig:
    „Wir haben auch ein Programm, mit dem wir über die Finanzabteilung sehen, was heuer alles inseriert wurde.“
    Und wenn es ein Programm gibt, das  die Inseratenaufwendungen für 2010 analysieren kann, wieso dann nicht auch für 2008 oder 2009?
  3. Software sortiert nicht händisch:
    Mein Verständnis von Software ist nicht die, dass Programme „unzählige Belege händisch sichten“. Wie soll das gehen?
    Die Landesregierung arbeitet mit Finanzsoftware aus dem Hause SAP. Es wäre somit – guten Willen vorausgesetzt – jederzeit möglich, mit einer simplen SQL-Abfrage mein Auskunftsbegehren zu beantworten.
    Vorausgesetzt, die Rechnungen wurden korrekt verbucht, hätte man mir die Auskunft mit sehr überschaubarem Aufwand geben können.

4. Zum Schluss

Ich hoffe, keinen Formfehler begangen zu haben oder sonst irgendeine Frist versäumt zu haben. Andernfalls kann ich mir nur schwer vorstellen, warum mein Auskunftsbegehren nicht beantwortet werden kann.

Erwarte ich mir damit echte Transparenz und Kostenwahrheit? Nein. Schon bislang wurde mehr als nur einmal gezeigt, dass jeder Trick angewendet wird, um die wahren Kosten zu verschleiern. Landesgesellschaften bekommen zusätzliches Geld und damit die Verpflichtung, für Inserate aufzukommen.

Dazu stellt sich die Frage, wie kreativ die Buchhaltung des Landes gemacht wird. Wird wirklich alles auf den nötigen Kostenstellen verbucht. Und wenn ja, wie sieht man die entsprechende Kostenstelle in den Rechnungsabschlüssen?

Und schlussendlich drängt sich eine letzte Frage auf: Wenn ich morgen vor dem UVS Recht bekomme … wer sagt, dass ich die Daten wirklich bekomme?

5. Live aus dem UVS

Soweit dies möglich ist, werde ich live – oder zumindest unmittelbar danach – über den Fort- und Ausgang der Verhandlung berichten. Auf Twitter unter @georgholzer.

Ach ja: Daumen drücken schadet sicher nicht 🙂

Auskunftsverweigerung: “Zu großer Aufwand”

245 Tage nach meinem Auskunftsbegehren an Landesrat Harald Dobernig bekam ich einen abschlägigen Bescheid zugestellt. Darin heißt es:

„Aus den dargelegten Gründen wird die Auskunft auf Grundlage des § 1 Abs. 2 und 3 K-ISG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 K-ISG verweigert.“

Auskunft über Marketing-Ausgaben

auskunftsbegehren-inserateZur Erinnerung: Jeder Bürger hat das Recht gemäß Artikel 20 der Bundesverfassung und dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz – unter bestimmten Voraussetzungen – Auskunft von Behörden zu verlangen.
Am 25. November 2009 wollte ich wissen:

  • Wie viel die Mitglieder der Kärntner Landesregierung für Marketing (Zeitungsinserate, Rundfunkspots, Werbegeschenke, Internet etc.) ausgaben,
  • wie hoch die durchschnittlichen Rabatte bei Zeitungsinseraten wären und
  • wo sich diese Posten im Landesrechnungsabschluss fänden.

Detailliert kann man das im damaligen k2020-Artikel nachlesen. Zu keinem der drei Punkte wurde mir Auskunft gewährt.

Was in der Zwischenzeit geschah

  • Nachdem ich acht Wochen lang keine Antwort bekam, schrieb ich 14. Jänner 2010 eine Erinnerung.
  • Auch die gesetzte Nachfrist verstrich ohne Antwort. Daher mahnte ich am 29. Jänner die Ausstellung eines abschlägigen Bescheides ein.
  • Weil auch dieses Schreiben ohne irgendeine Wirkung blieb, schaltete ich am 24. Februar die Volksanwaltschaft ein.
  • Das zeigte Wirkung: Am 15. April wurde mir in einem formlosen Schreiben kurz und knapp mitgeteilt, dass keine Auskunft erteilt werde.
  • Scheinbar auf Drängen der Volksanwaltschaft und wohl auch des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) wurde nun wirklich ein Bescheid ausgestellt, mit dem ich nun den Rechtsweg (UVS und VwGH) gehen kann.

Der Bescheid

Der Bescheid kann in seiner ganzen Länge herunter geladen werden. Wenn jemand juristischen Input und – von mir abweichende – Deutungen hat – bitte in die Kommentare schreiben. DANKE!

Das Positive:

  • In ihrer Grundfrage wurde die Auskunft nicht verweigert. Ich lese nicht heraus, dass die Auskunft nach Marketing-Ausgaben nicht unter die einschlägigen Gesetze fällt.
  • Die Auskunft wurde nicht mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hierbei um ein Amtsgeheimnis handelt oder dass Persönlichkeitsrechte bzw. Firmengeheimnisse betroffen wären.

Das Negative:

  • Kernpunkt der Ablehnung ist, dass für die Beantwortung ein hoher Aufwand nötig gewesen wäre.
    „Im gegenständlichen Fall wäre es erforderlich, unzählige Belege händisch zu sichten.“
  • Weiters wurde festgehalten, dass Dobernig erst seit Ende 2008 im Amt sei. Meine Auskunft betrifft jedoch auch das  Jahr 2008.
  • Schlussendlich wurde auch noch darauf verwiesen, dass die Rechnungsabschlüsse ohnehin öffentlich seien und die Information somit
    „aus dem Internet unmittelbar zugänglich sind.“

Offene Fragen dazu

Mir drängt sich nicht nur eine Frage auf, sondern gleich eine ganze Menge:

  • Welche Kontrolle hat der Finanzreferent angesichts der Tatsache, dass Ausgabenposten gesamt und für jedes Regierungsmitglied nur mit großer Mühe zugeordnet werden können?
  • Kann jeder Landesrat jeden Ausgabenposten völlig überziehen, ohne dass es dem Finanzreferenten auffällt? Wenn nicht, gibt es die gewünschten Zahlen im Controlling auf Knopfdruck!
  • In der Kameralistik gibt es zwar keine Kostenstellen und Kontonummern. Aber: Hat in der Kärntner Landesregierung irgendwer Kontrolle über die exakte Mittelverwendung?
  • Wenn die Informationen ohnehin aus den Rechnungsabschlüssen bzw. den Landesvoranschlägen einsehbar sind, wieso hat man sie mir nicht mitgeteilt?
  • Wo in den Rechnungsabschlüssen finden sich Hinweise auf Marketing-Ausgaben?
  • Werden diese bewusst verschleiert, um deren Ausmaß nicht öffentlich zu machen?
    Ein Beispiel: Kurz vor der Landtagswahl im Vorjahr eine – angeblich 500.000 Euro teure – Jubelbroschüre des Landes herausgebracht. Finanziert wurde sie zu gleichen Teilen von Landesimmobiliengesellschaft, Tourismus-Holding, Entwicklungsagentur, Klagenfurter Messe und Flughafen Betriebsgesellschaft zu je 100.000 Euro. Wegen der „kreativen Finanzierung“ gibt es eine Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue gegen Dobernig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Hätte eine Firma keine Kontrolle über der Ausgaben, wäre sie wohl schnell pleite. Ist das der Grund für die Schieflage der Landesfinanzen?

Weitere Vorgangsweise

Zwei Wochen (bis zum 10. August) habe ich nun Zeit, gegen diesen Bescheid zu berufen und in den Instanzenzug zu gehen.

Wie groß stehen die Chancen dafür? Stimmt es wirklich, dass die Erhebung der von mir gewünschten Daten lange dauert und mit hohem Aufwand verbunden ist? Eure Meinung in die Kommentare. DANKE!

Es geht auch ohne Gesichter!

Steirerwitze sind für Kärntner tabu. Alle jene, die die Demokratie lieben, können nur mit Neid und Bewunderung in die Grüne Mark blicken.

Beginnen möchte ich aber mit einer kleinen Auswahl von Polit-Inseraten (featuring Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Peter Kaiser oder Josef Martinz) der letzten Zeit …

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Zum Beenden einfach drauf klicken!

Die Liste ließe sich beliebige weiterführen, doch dazu fehlt mir leider die Zeit.

Politiker-Reklame in der Steiermark verboten!

Ja, Sie lesen richtig! Inserate wie die Obigen wären in der Steiermark schlichtweg verboten. Die Ausrede, dass „es anderswo genau so abläuft“, gilt nicht!

Die  Steiermärkische Landesregierung verbot mit Erlass GZ FA1C-02.40-2/02-8 [PDF-Dokument] vom 22. April 2004 den Personenkult auf Kosten der Steuerzahler. Eingeschränkt wird der Werbewahn in den „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit“.

Schon der Punkt „Grundsätzliches“ widerspricht der Kärntner Praxis der Geldverschwendung:

„Die Repräsentations- und PR-Ausgaben des Landes sind im Sinne eines sparsamen Umganges zu kürzen bzw. auf das tatsächlich notwendige Ausmaß einzuschränken“.

Schon in den „Grundbedingungen“ wird ausgeschlossen, dass es zu solchen „Kärntner Exzessen“ kommen kann:

„Sämtliche Kommunikationsmaßnahmen (Druckwerke, audiovisuelle Dar-stellungen, Informationsmittel, Werbemaßnahmen etc.) bedürfen unabhängig von der Höhe des dafür erforderlichen Aufwandes eines Beschlusses der Landesregierung.“

Kann es zu vermischter Partei- und Personenwerbung kommen? Nein. Anders als in Kärnten – wo eine Partei das Logo des Landes weitestgehend mitführt – ist dies in der Steiermark verboten. Dort müssen sich Inserate … an Kriterien halten. Schaltungen bedürfen der

„Einhaltung des Corporate Design-Manuals“.

Darf es einen Personenkult ähnlich wie in Kärnten geben. Nein. Unter PR-Beschränkungen liest man:

Bei sämtlichen Kommunikationsmaßnahmen ist darzustellen, dass es sich um eine Sachinformation des zuständigen Ressorts bzw. der zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung handelt. Eine Veröffentlichung des Namens sowie des Bildes des zuständigen Regierungsmitgliedes oder die Nennung einer Regierungsfraktion hat zu unterbleiben.

Darf die Partei genannt werden? Nein!

Die Nennung einer Regierungsfraktion ist aber auch in diesem Fall nicht statthaft.
Darf das Land eine Zeitung heraus bringen, die Schleichwerbung für ihre Chefs betreibt? Nein.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Steiermärkische Landesregierung in ihren Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit untersagt hat, im Zusammenhang mit Veröffentlichungen Vereinbarungen über PR-Artikel für ein Regierungsmitglied bzw. eine Regierungsfraktion abzuschließen. Dies gilt auch für mediale Plattformen jener Institutionen, an denen das Land Steiermark mehrheitlich beteiligt ist.

Gibt es deshalb keine Voves-Inserate? Klar. Aber die muss die Partei bezahlen und die Parteien haben nicht über unendlich große Marketingbudgets. Sie müssen schlichtweg mit ihrem Geld haushalten. Ein Grundsatz, der für die Kärntner Landesregierung nicht gilt.

Darf es Landes-Inserate geben? Klar. Aber diese haben Sachinformationen zu enthalten und eben keine Politiker-Gesichter.

Undemokratische LH-Direktwahl

Heute habe ich mich fast erschreckt, als ich davon gelesen habe, dass Gerhard Dörfler eine Direktwahl des Landeshauptmannes fordert (Printausgabe Kleine Zeitung vom 16.6.). Warum ich erschreckt war? Mit seinen theoretisch unendlichen Marketing-Ressourcen wäre das keine demokratische Wahl.

Man kann argumentieren, dass die letzte Wahl keine Demokratische gewesen sein kann. Die (damals noch orange, jetzt FPÖ-blaue) Landeshauptmannpartei hat mit dem Geld der Steuerzahler mehr als ins Volle gegriffen.

So etwas darf nie wieder vorkommen! In einer Demokratie muss man Taten und Zukunftsideen gegeneinander abwägen. Äußerst undemokratisch ist es, wenn eine Parte über unendliche Ressourcen (Landesregierung/Steuerzahler) verfügt und mit diesen dem Wahlvolk beweisen will, dass nur sie präsent ist und etwas macht. Genau dieser Eindruck musste bei den vergangenen Wahlen am 1. März 2009 für viele entstanden sein.

Weitersagen ist Bürgerpflicht!

PS: Spread the word! Erzählt das allen Freunden und Bekannten weiter! Teilt das auf Facebook und mailt die Geschichte weiter!

Werbebeschränkungen sind klug und es gibt sie! Anderswo – aber irgendwann auch in Kärnten. Es muss nur Druck dafür geben. Und der Druck dafür kommt sicher nicht von der Politik, sondern muss von uns Bürgern kommen!

Kaum Trennung

Zwischen Partei- und Regierungsmannschaft gibt es manchmal kaum Trennung. Und so wird wohl hin und wieder die öffentliche Hand direkt das eine oder andere Tixo für eine Partei anschaffen.

Vermutlich ist die Grauzone weit teurer, als wir denken. Wie sehr die Arbeitskräfte der Regierungsbüros nur/ausschließlich/komplett/zu 100% im Dienste der Allgemeinheit tätig sind, kann man ja nicht wirklich nachvollziehen.

Peinlich wird es, wenn diese Verquickung öffentlich wird – etwa am 18. Mai 2009, als das Amt der Kärntner Landesregierung eine OTS-Aussendung für den orange ÖH-Spitzenkandidaten versandte. Ich würde ja gerne darauf verlinken, die Aussendung wurde mittlerweile gelöscht, befindet sich aber noch in allen Archiven, die OTS-Inhalte aufheben.

ots-bzoe-go

Sehr wahrscheinlich wurde die Aussendung zurück gezogen, weil ihr Inhalt durchaus klagbar war. So wurden die Studentenfraktionen Gras, Plus und AktionsGemeinschaft als „Lügentruppen“ bezeichnet und schwere – und möglicherweise haltlose (ich hab die Causa nicht weiter verfolgt) – Vorwürfe darin erhoben.

Und wer hat diese Schmutzwäsche bezahlt? Wir Steuerzahler.
Eine OTS-Aussendung macht das Kraut sicher nicht fett, aber sie ist symptomatisch für die Schlampigkeit, mit der das Geld der Steuerzahler behandelt wird.

Update: Hier der gesamte Inhalt der Aussendung:

GO-Idehen: PLUS, GRAS und AG versinken im Lügensumpf
Utl: Rechtliche Schritte werden eingeleitet

Klagenfurt (OTS) – Auf die jüngsten Vorwürfe durch die ÖH Fraktionen PLUS, GRAS und AG, nachdem Astrid Simoner (VSStÖ) und Nicholas Idehen (GO) Aufträge im Wert von 35.000 Euro eigenhändig vergeben hätten, reagierte der Vorsitzende der Generation Orange (GO) Nicholoas Idehen mit Unverständnis. „Dieser Vertrag wurde wie es die Satzung der Hochschülerschaft und das Hochschülerschaftsgesetz (HSG) vorsieht, von der damaligen, Vorsitzenden, Verena Tischler (VSStÖ) und dem einstigen Finanzreferenten Sebastian Urf (AG) unterzeichnet“, so Idehen, dem es auch völlig unklar sei, wie man in diesem Zusammenhang auf seine Person schließe.

Des Weiteren ist festzuhalten, dass wie bereits oben erklärt, sämtliche Rechnungen der Hochschülerschaft ausschließlich durch den Vorsitzenden und dessen Finanzreferenten zu unterzeichnen sind. „Auch Querschläge von anderen Parteien der Universität Klagenfurt im Bezug auf Informationsbroschüren und diversen Eventabrechnungen sind daher nicht nachvollziehbar“, betonte Idehen.

Die ÖH unter PLUS, GRAS und AG verbreitet also nichts als Lügen und betreibt Wählertäuschung in Reinform. „Die Studenten werden dieser Lügentruppe am Wahltag eine Abfuhr erteilen“, so Idehen abschließend.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Nicholas Idehen
Generation Orange
+43(0)676/ 4718141

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***

Beim Sparen helfen

Man ist ja gerne hilfsbereit und weil Kärntens Landesregierung in Budgetnöten ist, muss gespart werden. Eine Idee (zahllose Sinnlos-Kopien) hatte ich ja schon eingebracht. Und jetzt kommt es gleich noch dicker.

Auch die Personalvertreter beteiligen sich dabei: „180.000 Euro (inkl. Lohnnebenkosten, vermutlich aber ohne Arbeitsnebenkosten wie Sekreteriat, Anm.) könnten ganz einfach eingespart werden“, rechnete Personalvertreter Gernot Nischelwitzer in einem E-Mail an alle Mitarbeiter vor. Man müsste dafür nur die Position des Landesamtsdirektors-Stellvertreter einsparen. Eine Funktion, die demnächst vergeben wird, die in anderen Bundesländern aber schon längst wegrationalisiert wurde. Sollte der Landesamtsdirektor andernorts einmal ausfallen, springt der dienstälteste Abteilungsleiter ein.

Warum das nicht geht? Nischelwitzer vermutet Postenschacher zwischen BZÖ und ÖVP. Der Job soll längst schon irgendwem versprochen sein.

Euro-Banknoten

Diese 180.000 Euro sind aber immer noch ein Pappenstiehl im Vergleich zu meinem heutigen Steuerspar-Tipp an Kärntens Politik.

Eine halbe Million Euro gaben Kärntens Politiker in den letzten drei Jahren für Presseaussendungen – vielmehr NUR für deren Verbreitung im Original Text Service (OTS) der APA aus. Nicht eingerechnet ist die Zeit, die Regierungsmitarbeiter oder Parteikader benötigen, diese Aussendungen zu verfassen. Fast hätte ich das als „Mist“ bezeichnet – wer sich ein Bild davon machen will, braucht nur auf die Links klicken und selbst lesen.

In Summe waren es 5.863 OTS-Aussendungen von Dörfler, Martinz, Rohr, Schaunig & Co. in den letzten 36 Monaten.

Auftraggeber Anzahl 36 Monate 12 Monate
Amt der Kärntner Landesregierung 1.007 100.700 33.567
BZÖ Kärnten 1.393 139.300 46.433
SPÖ Kärnten 2.275 227.500 75.833
ÖVP Kärnten 1.140 114.000 38.000
ÖVP Landtagsclub Kärnten 20 2.000 667
Die Grünen Kärnten 28 2.800 933
Summe 5.863 586.300 195.433
Rabattstufe 20 % 469.040 156.347
Rabattstufe 25 % € 439.725 146.575

Kein Anspruch auf Vollständigkeit, das sind die Ergebnisse, die ich auf die Schnelle gefunden habe. Die Parteien sind in dieser Aufstellung ebenso enthalten wie die Regierung als solches – schließlich bezahlt auch hier nur der Bürger (es sei denn, einzelne Parteien haben anonyme Großspender).

Laut Preisliste kostet eine Aussendung 140 Euro 100 Euro („2400-Zeilen-Preis“) plus inkl. 20 Prozent USt. Die APA wollte ebenso wie einzelne Politiker keine Auskunft über Mengenrabatte geben. In der Realität dürfte dieser irgendwo bei 20 bis 25 Prozent liegen. Man kann das nun als indirekte Presseförderung sehen, schließlich gehört die APA als Genossenschaft dem ORF und einzelnen Tageszeitungen (Disclaimer: Für zwei davon arbeite ich).

Allerdings muss dafür immer einer bezahlen: der Steuerzahler.  Und wie bei Inseraten auch – wird hier vermutlich nicht gespart. Kärntens Politiker sind nicht die einzigen, die solchermaßen Marketing betreiben. Im gesamten Politik-Channel von OTS.at fanden sich in den letzten sechs Monaten 18.105 Aussendungen (Update: Da sind allerdings auch politiknahe Institutionen enthalten – etwa Zeitungen, die ihre Leitartikel so veröffentlichen).

Für was? Für fast nix! Jede Partei und jede öffentliche Institution schreibt ihre Aussendungen ja auch auf eine Presseseite! Wie es auch ohne OTS gibt, zeigt die Steiermark. Die dortige Landesregierung und die Parteien der grünen Mark „inserieren“ hier nicht.