Nachdem es heute einen herben Rückschlag für mehr Transparenz in der Kärntner Politik gab, ruhen die Hoffnungen eben wo anders. Beispielsweise beim Rechnungshof.
Jener in Kärnten ist übrigens ein Unikat: Als einziges Kontrollorgan eines Landtages in Österreiuch wird ihm die Publikation jedweder Berichte verboten. Im Klartext: Wenn selbst die Berichte des Rechnungshofs geheim sind, drohen wenige unangenehme Fragen und Kontrolle führt sich ad absurdum. Wie die Kleine Zeitung am Sonntag berichtete, sollen Veränderungen seit einiger Zeit bereits im Landtag beschlossen worden sein. Die vom Verfassungsdienst bereits ausgearbeitete Novelle ruht dort, wo man sie vermutet: In einer Schreibtischlade der Regierung.
Laufende Prüfungen in Kärnten
Ein Leser machte mich heute aber auf zwei laufende Prüfungen des Kärntner Landesrechnungshofes (im Bild: Rechnungshof Präsident Heinrich Reithofer) aufmerksam, die einiges an Sprengkraft bergen könnten:
- Überprüfung der Wahlkampfbroschüren der Kärntner Landesregierung
- Überprüfung des Managements der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH von Werbeprojekten landesnaher Unternehmungen
Auch wenn die Prüfberichte an sich geheim sind, so kommen sie dennoch hin und wieder ans Licht der Öffentlichkeit. Im 21. Jahrhundert und bei all den neuen Möglichkeiten der Informationsverbreitung lassen sich höchstens Gesetzesvorlagen einfach wegsperren.
Bundesrechnungshof prüft auch
Dem Bericht von Kleine Zeitung-Kollegin Antonia Gössinger zufolge sollen auch zwei selbständige Prüfer-Teams des Bundesrechnungshofes die Finanzen des Landes Kärnten durchleuchten. Einerseits gibt es „Querschnittsprüfung der Finanzen von drei Bundesländern – Niederösterreich, Tirol, Kärnten – zu Vergleichszwecken und mit dem Schwerpunkt auf die Konsolidierungsmaßnahmen.“ Andererseits sollen Landesholding und Zukunftsfonds durchleuchtet werden.
Und hier wird atemberaubendes vermeldet: Die Landesholding soll sich querlegen, mit Gutachten der Verfassungsabteilung will man eben diese Prüfung verhindern.
Aber, so die Kleine Zeitung weiter:
Seit Oktober 2009 hat der Bundesrechnungshof die Kompetenz, alle „von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen“ zu prüfen. Vorher war eine Prüfung nur dann möglich, wenn die öffentliche Hand mehr als 50 Prozent an einem Unternehmen hielt. Der Bundesrechnungshof sieht bei der Landesholding und dem Zukunftsfonds die Prüfkriterien erfüllt.
Ironie der Geschichte: Es waren BZÖ-Mandatare, die diesem Gesetz im Herbst 2009 zugestimmt haben. Die (damals noch nicht befreundeten) FPÖ-Mandatare wollten gar eine noch geringere Hürde auf eine 25-prozentige Beteiligung.
Auch KWF wurde im Herbst geprüft
Immer wieder hört man, dass auch der KWF – gemeinsam mit mehreren anderen Wirtschaftsförderungseinrichtungen in anderen Bundesländern – im Herbst geprüft wurde. Dabei soll es um die Transparenz von Förderungen und deren Verwendung gegangen sein. Ein Rohbericht könnte schon im März fertig sein. Mal sehen, ob man den bekommt …