Auskunftsverweigerung: “Zu großer Aufwand”

245 Tage nach meinem Auskunftsbegehren an Landesrat Harald Dobernig bekam ich einen abschlägigen Bescheid zugestellt. Darin heißt es:

„Aus den dargelegten Gründen wird die Auskunft auf Grundlage des § 1 Abs. 2 und 3 K-ISG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 K-ISG verweigert.“

Auskunft über Marketing-Ausgaben

auskunftsbegehren-inserateZur Erinnerung: Jeder Bürger hat das Recht gemäß Artikel 20 der Bundesverfassung und dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz – unter bestimmten Voraussetzungen – Auskunft von Behörden zu verlangen.
Am 25. November 2009 wollte ich wissen:

  • Wie viel die Mitglieder der Kärntner Landesregierung für Marketing (Zeitungsinserate, Rundfunkspots, Werbegeschenke, Internet etc.) ausgaben,
  • wie hoch die durchschnittlichen Rabatte bei Zeitungsinseraten wären und
  • wo sich diese Posten im Landesrechnungsabschluss fänden.

Detailliert kann man das im damaligen k2020-Artikel nachlesen. Zu keinem der drei Punkte wurde mir Auskunft gewährt.

Was in der Zwischenzeit geschah

  • Nachdem ich acht Wochen lang keine Antwort bekam, schrieb ich 14. Jänner 2010 eine Erinnerung.
  • Auch die gesetzte Nachfrist verstrich ohne Antwort. Daher mahnte ich am 29. Jänner die Ausstellung eines abschlägigen Bescheides ein.
  • Weil auch dieses Schreiben ohne irgendeine Wirkung blieb, schaltete ich am 24. Februar die Volksanwaltschaft ein.
  • Das zeigte Wirkung: Am 15. April wurde mir in einem formlosen Schreiben kurz und knapp mitgeteilt, dass keine Auskunft erteilt werde.
  • Scheinbar auf Drängen der Volksanwaltschaft und wohl auch des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) wurde nun wirklich ein Bescheid ausgestellt, mit dem ich nun den Rechtsweg (UVS und VwGH) gehen kann.

Der Bescheid

Der Bescheid kann in seiner ganzen Länge herunter geladen werden. Wenn jemand juristischen Input und – von mir abweichende – Deutungen hat – bitte in die Kommentare schreiben. DANKE!

Das Positive:

  • In ihrer Grundfrage wurde die Auskunft nicht verweigert. Ich lese nicht heraus, dass die Auskunft nach Marketing-Ausgaben nicht unter die einschlägigen Gesetze fällt.
  • Die Auskunft wurde nicht mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hierbei um ein Amtsgeheimnis handelt oder dass Persönlichkeitsrechte bzw. Firmengeheimnisse betroffen wären.

Das Negative:

  • Kernpunkt der Ablehnung ist, dass für die Beantwortung ein hoher Aufwand nötig gewesen wäre.
    „Im gegenständlichen Fall wäre es erforderlich, unzählige Belege händisch zu sichten.“
  • Weiters wurde festgehalten, dass Dobernig erst seit Ende 2008 im Amt sei. Meine Auskunft betrifft jedoch auch das  Jahr 2008.
  • Schlussendlich wurde auch noch darauf verwiesen, dass die Rechnungsabschlüsse ohnehin öffentlich seien und die Information somit
    „aus dem Internet unmittelbar zugänglich sind.“

Offene Fragen dazu

Mir drängt sich nicht nur eine Frage auf, sondern gleich eine ganze Menge:

  • Welche Kontrolle hat der Finanzreferent angesichts der Tatsache, dass Ausgabenposten gesamt und für jedes Regierungsmitglied nur mit großer Mühe zugeordnet werden können?
  • Kann jeder Landesrat jeden Ausgabenposten völlig überziehen, ohne dass es dem Finanzreferenten auffällt? Wenn nicht, gibt es die gewünschten Zahlen im Controlling auf Knopfdruck!
  • In der Kameralistik gibt es zwar keine Kostenstellen und Kontonummern. Aber: Hat in der Kärntner Landesregierung irgendwer Kontrolle über die exakte Mittelverwendung?
  • Wenn die Informationen ohnehin aus den Rechnungsabschlüssen bzw. den Landesvoranschlägen einsehbar sind, wieso hat man sie mir nicht mitgeteilt?
  • Wo in den Rechnungsabschlüssen finden sich Hinweise auf Marketing-Ausgaben?
  • Werden diese bewusst verschleiert, um deren Ausmaß nicht öffentlich zu machen?
    Ein Beispiel: Kurz vor der Landtagswahl im Vorjahr eine – angeblich 500.000 Euro teure – Jubelbroschüre des Landes herausgebracht. Finanziert wurde sie zu gleichen Teilen von Landesimmobiliengesellschaft, Tourismus-Holding, Entwicklungsagentur, Klagenfurter Messe und Flughafen Betriebsgesellschaft zu je 100.000 Euro. Wegen der „kreativen Finanzierung“ gibt es eine Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue gegen Dobernig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Hätte eine Firma keine Kontrolle über der Ausgaben, wäre sie wohl schnell pleite. Ist das der Grund für die Schieflage der Landesfinanzen?

Weitere Vorgangsweise

Zwei Wochen (bis zum 10. August) habe ich nun Zeit, gegen diesen Bescheid zu berufen und in den Instanzenzug zu gehen.

Wie groß stehen die Chancen dafür? Stimmt es wirklich, dass die Erhebung der von mir gewünschten Daten lange dauert und mit hohem Aufwand verbunden ist? Eure Meinung in die Kommentare. DANKE!

Nächste Chance: UVS

Seit 25. November 2009 – seit genau 194 Tagen – warte ich nun schon auf eine Antwort zu meinem Auskunftsbegehren an Landesrat Mag. Harald Dobernig. Selbst eine Intervention der Volksanwaltschaft halft nichts, das Land will (vermutlich aus guten Gründen) keine Angaben zu den Marketingausgaben für seine Politiker machen.

Zum Glück gibt es in Österreich dennoch einen Rechtstaat und weitere Instanzen, an die man sich wenden kann. In diesem Falle ist nun der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten am Wort.

Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern wurden 1988 (Art. 129 B-VG) zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung eingerichtet.

Rechts findet sich das Schreiben, mit dem ich heute den UVS gebeten habe, mir bei der Erlangung einer Antwort oder zumindest bei der Ausfolgung eines abschlägigen Bescheids zu helfen. Nicht ausgestellte Bescheide nach § 4 des K-ISG (Kärntner Informations- und Statistikgesetz) fallen in die Kompetenz des UVS.

Sollte es einen abschlägigen Bescheid geben, werde ich den im Zuge der Instanzen (UVS und weiter zum VwGH) bekämpfen. Warum? Weil es ein grundlegendes Bürgerrecht ist, dass man erfahren darf, wofür Steuergeld ausgegeben wird.

Dass Inserate geschalten wurden, ist eine (nicht zu verheimlichende Tatsache) und greift nicht in irgendwelche Persönlichkeitsrechte (von Politikern) ein.

Juristischer Rat benötigt

Ich bräuchte einen juristischen Rat, wie ich in der Causa meines Auskunftsbegehrens weiter vorgehen soll. Zu wissen, wohin das Steuergeld geht, ist doch ein grundlegendes Bürgerrecht – von dieser Meinung rücke ich keinen Zentimeter ab.

Nur die Kärntner Landesregierung verweigert diese Informationen und getraut sich auch noch, dies in einem lapidaren Brief schwarz auf weiß zu schreiben. Nur einen Bescheid, den ich anfechten könnte, gibt es bis dato nicht.

Zur Erinnerung: Ich habe ein Bürgerrecht genutzt, um Auskunft darüber zu verlangen, wie viel Geld die Regierung für Inserate, Rundfunk-Spots oder Internet-Werbung ausgibt. Detailliert ist dies hier nachzulesen:

Frage: Wer kennt sich im Verwaltungsrecht aus? Wer kann mir einen Rat geben, was als nächstes zu tun ist? Ich bin gewillt, die Sache – wenn dies nötig ist  und es Chancen gibt – bis zur letzten Instanz durchzukämpfen. Es könnte ein Präzendenzfall für OpenGovernment sein.

Kontaktaufnahme am besten an email@k2020.at

Steuergeld ist Geheimsache

Heute bekam ich Post, an die ich schon längst nicht mehr geglaubt habe. Absender war das Büro von Landesrat Harald Dobernig.

Zur Erinnerung: Ich habe ein Bürgerrecht genutzt, um Auskunft darüber zu verlangen, wie viel Geld die Regierung für Inserate, Rundfunk-Spots oder Internet-Werbung ausgibt. Detailliert ist dies hier nachzulesen:

Der Inhalt des heutigen Briefs weckt gemischte Gefühle:

Unter Bezugnahme auf Ihr Auskunftsbegehren vom 25.11.2009 und 14.01.2010, welches Sie an LR Mag. Harald Dobernig gerichtet haben, darf ich Ihnen im Sinne des § 4 Abs 1 erster Satz K-ISG mitteilen, dass die begehrte Auskunft nicht erteilt werden kann, da die diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Einerseits ist der Inhalt wenig erfreulich, andererseits ist noch längst nicht aller Tage Abend. Zumindest weiß ich jetzt woran ich bin. Die Landesregierung im Allgemeinen und Dobernig im Speziellen arbeitet getreu dem Motto:

Kärntens Bürger haben kein Recht, zu erfahren,
wofür ihr Geld konkret ausgegeben wird.

Doch schauen wir uns die genannten gesetzlichen Bestimmungen einmal näher an! So heißt es im § 4 Abs 1 erster Satz K-ISG (Kärntner Informations- und Statistik-Gesetz):

Wird eine Auskunft verweigert, so ist dies dem Auskunftswerber unter Angabe des Grundes mitzuteilen.

Gut, die Auskunft wurde mir verweigert. Im zweiten Satz heißt es jedoch:

Auf Antrag des Auskunftswerbers ist die Verweigerung der Auskunft mit schriftlichem Bescheid auszusprechen.

Und genau das werde ich machen. Warum? Weil ich meine, dass das Auskunftsbegehren absolut legitim ist und die Bevölkerung ein Recht auf diese Zahlen hat. Es gibt keinen Grund, warum die Aufwendungen für Regierungswerbung geheim sein sollen. Oder täusche ich mich?

Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG:

  1. Es betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
  2. Es betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
  3. Es betrifft keine individuellen Bürger, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt.
  4. Es betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.

Die Sache liegt ohnehin bei der Volksanwaltschaft. Diese werde ich morgen kontaktieren und mich bezüglich weiterer Schritte (Bescheid einmahnen etc.) informieren.

Update: Hab mittlerweile erneut einen Bescheis eingemahnt. Werde das durch den Instanzenzug bringen, weil ich der Meinung bin, dass der Bürger darauf einen Anspruch hat.

Der Rechtstaat lebt!

Auch in Kärnten dürfen Politik und Verwaltung nicht schalten und walten, wie sie wollen. Auch gegenüber der Kärntner Landesregierung haben Bürger Rechte – etwa jenes auf Auskunft nach dem Verbleib ihres Steuergeldes.

Am 25. November stellte ich bekanntlich ein Auskunftsbegehren. Ich will wissen, wie viel die Mitglieder der Kärntner Landesregierung für Inserate, Werbespots & Co. ausgeben. Klar, dass solche Fragen unangenehm sind und einigen nicht gefallen, weil dann offensichtlich wird, wie hoch dieser Betrag ist. Aber Recht muss für alle und alles in gleicher Weise gelten. Als Steuerzahler habe ich nun einmal ein legitimes Interesse an Transparenz in diesem Bereich.

Die Anfrage bei Landesrat Harald Dobernig blieb jedoch unbeantwortet. Als auch die gesetzte Nachfrist verstrich, bat ich um Ausfertigung eines abschlägigen Bescheids. Alles mein gutes Recht, allerdings wurde dieses einfach ignoriert.

Was tut man in solchen Fällen? Man wendet sich an die Volksanwaltschaft. Heute kam die Antwort und mein Glaube an den Rechtsstaat ist nun wieder intakt. Selbst in Kärnten!

Hier die Antwort (siehe PDF):

Zu Ihrem Schreiben vom 25. Februar 2010 teile ich Ihnen mit, dass die Volksanwaltschaft auf Grund Ihrer Beschwerde betreffend die Nichtbeantwortung eines Auskunftsbegehrens ein Prüfungsverfahren eingeleitet hat. Ich habe mich in diesem Verfahren mit dem Landeshauptmann von Kärnten in Verbindung gesetzt und um Aufklärung ersucht.

Gesetze außer Kraft?

Scheinbar gilt in Kärnten weder der Artikel 20 des Bundesverfassungs-Gesetzes, noch das Kärntner (sic!) Statistik- und Informationsgesetz und das Bundes-Auskunftspflicht-Gesetz.

Gesetze gelten scheinbar überall in Österreich – nur nicht im Amt der Kärntner Landesregierung. Hier kann man sie biegen und brechen. Die Politik kann man sie einhalten – oder auch nicht.

Wie ich dazu komme? Am 25. November habe ich Auskunft darüber verlangt, wie viel die Landesregierung und ihre Mitglieder für Inserate ausgeben. Es ist kein (Amts-)Geheimnis, dass die Landesregierung – in demokratiegefährdendem Ausmaß – Anzeigen schaltet. Zudem werden durch die Anfrage keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Daher meine ich, dass die Landesregierung die Auskunft hätte erteilen müssen. Doch trotz Urgenz wurde mir nicht einmal ein abschlägiger Bescheid erteilt.

Die erste Frist verstrich ohne Reaktion. Eine Nachfrist von zwei Wochen wurde ebenso ignoriert wie die Aufforderung, mir einen abschlägigen Bescheid auszustellen. Wird eine Auskunft verweigert, hat der Bürder das Recht, dies schriftlich zu bekommen. Auch ein Zeichen . . .

Klar, dass die eingemahnten Zahlen unbequem sind und deshalb sitzt sitzt Landesrat Harald Dobernig die Sache aus. Zumindest scheint er dies zu versuchen. Aber nicht mit mir!

Eben habe ich mich an die Volksanwaltschaft gewendet und sie gebeten, die Sache in die Hand zu nehmen. Recht ist nunmal auch in Kärnten Recht. Und wohin kommen wir, wenn sich selbst die öffentliche Hand nicht an Gesetze hält?

Hier die drei Dokumente im PDF-Format:

Wie viel kosten die Inserate der Regierung?

auskunftsbegehren-inserate Ich habe ja schon einmal Gebrauch vom Auskunfts-Pflicht-Gesetz gemacht. Und jetzt muss es wieder einmal sein. Sämtliche PDF-Dokument gibt’s zum Download.

Sehr geehrter Herr Mag. Dobernig,
Sehr geehrter Herr Landesrat!

Ich mache vom Kärntner Informations- und Statistikgesetz, dem Bundes-Auskunftspflichtgesetz sowie vom Artikel 20 des Bundesverfassungsgesetzes Gebrauch und begehre folgende Auskünfte:

1. Wie viel Geld floss aus Mitteln der Kärntner Landesregierung im Jahr 2008 und 2009 (Q1 – Q3) an Marketingausgaben (beispielsweise Print-Anzeigen, Prospekte als Beilagen zu Printmedien, Postwurf-Sendungen, Marketing-Beiträge für Werbekooperationen, Online-Kampagnen oder Rundfunk-Spots) für die einzelnen Regierungsmitglieder?

Referent 2008 Q1 bis Q3 2009
Jörg Haider (BZÖ) _____._____ Euro
Gerhard Dörfler (BZÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Uwe Scheuch (BZÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Christian Ragger (BZÖ) _____._____ Euro
Harald Dobernig (BZÖ) _____._____ Euro
Josef Martinz (ÖVP) _____._____ Euro _____._____ Euro
Reinhard Rohr (SPÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Peter Kaiser (SPÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro
Nicole Cernic (SPÖ) _____._____ Euro _____._____ Euro

2. In welchen Größenordnungen konnten die Regierungsreferate Rabatte vereinbaren? Wie hoch ist der durchschnittliche Rabattsatz?

3. Wo im Rechnungsabschluss (unter welcher Position/unter welchen Positionen) finden sich die in Frage stehenden Aufwendungen?

Ich freue mich auf eine detaillierte und umfassende Aufstellung sowie eine rasche Erledigung. Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG:

  • Es betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
  • Es betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
  • Es betrifft keine individuellen Bürger, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt.
  • Es betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort und verbleibe mit besten Grüßen.
Georg Holzer

Warnung an den Steuerzahler

Erinnern wir uns: Im Frühsommer meinten sowohl Politiker von BZÖ, ÖVP und SPÖ, dass die letzte Landtagswahl eine “brutale Materialschlacht” gewesen sei. Dass man sich künftig bei “Inseraten einschränken” werde. Dass man eine solche Materialschlacht nicht erneut zulassen werde.

Das Gegenteil scheint der Fall: Es wird Werbung betrieben, als wären morgen schon wieder Wahlen. Wer sich die Gratis-Printmedien des Landes durchblättert, stolpert bei jedem Umblättern über Scheuch, Dörfler, Martinz, Dobernig & Co. Die haben derzeit zwar nicht nur gute Nachrichten (Sparpakete in allen Ressorts, Null-Lohnrunde für Beamte, möglicher Abbau von Pensionsprivilegien etc.), dennoch sind die Blätter mit ihnen voll. Wie geht das?

Sie inserieren. Wenn Politiker niemand liebt, kaufen sie sich den Platz. Ist eh nicht ihr Geld. Müssten sie die – durchaus parteilichen Worte – aus Parteikassen bezahlen, ist das immer noch Geld der Steuerzahler. Aber es ist (großzügig aber dennoch) beschränkt vorhanden.

Die Politik erzielt damit die gleiche Wirkung, als würde sie die Anzeigenkampagnen gleich ganz vom Steuerzahler bezahlen. Warum dann das eigene Parteigeld angreifen? Das könnte man doch im nächsten Wahlkampf besser für Palaktständer oder Feuerzeuge einsetzen.

Kärntens Politiker kennen Sparpakete scheinbar nur gegen andere: Bevölkerung oder Beamte. Die höhere Parteienförderung (jährlich fünf bis sechs Millionen Euro mehr) ist ebenso ein Beweis wie die aktuelle Frequenz von Dörfer-Martinz-Dobernig-Scheuch-Inseraten.

Schauen wir uns einmal ein Inserat an, wie es aussehen sollte: Sollten dem Bürger nicht klar sein, dass er das bezahlt? Laut Anzeigentarif kostet diese Schaltung kärntenweit:

2/1 Seiten:             13.338,00 Euro
5 % Anzeigenabgabe:        666,90 Euro
20 % Umsatzsteuer:       2.800,98 Euro
----------------------------------------
Summe:                  16.805,88 Euro

Darin nicht enthalten sind Kosten für die Gestaltung der Seiten (netto 90 Euro je Seite), die Kosten für Fotografen, Grafiker (das Bild rechts ist eine Montage) oder die Textierung. Das alles fällt ja auch nicht vom Himmel. Wenn keine verrechneten Kosten dafür anfallen, wird wohl einer der über 100 Mitarbeiter der Regierungsbüros in der Kärntner Landesregierung auf Steuerkosten einen halben oder ganzen Tag damit verbracht haben.

Das sind zudem Listenpreise. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, sollte der Steuerzahler zumindest einen Mengenrabatt bekommen. Nicht einmal in Kärnten würde man meinen, dass der Rabatt dafür an die Parteien geht.

doerfler-inserat

Einen solchen Warnhinweis traut sich jedoch niemand anzubringen. Dazu sind die Herren vermutlich zu feige. Aber die Tabak-Konzerne wollten ihre schönen Packerln auch nicht freiwillig mit tödlichen Hinweisen verunstalten. Sie wurden per Gesetz dazu gezwungen. Vielleicht sollten wir Steuerzahler die Politik auch dazu zwingen, uns die Wahrheit zu sagen.

Oder man sollte so transparent sein, und die Werbekosten als separaten Punkt im Rechnungsabschluss des Landes ausweisen. Die Kosten dafür zu erhalten, ist jedoch ein Ding der Unmöglichkeit. Es sei denn … man stellt ein erneutes Auskunftsbegehren

Disclaimer: Ich schreibe auch für die Kleine Zeitung. Dort werden seit dem Frühjahr keine Inserate der genannten Regierungsmitglieder mehr geschalten. Argumentiert wird offiziell mit Sparsamkeit. Klar ist für mich jedoch, dass dies auch erfolgt, weil die Kleine Zeitung die Erhöhung der Parteienförderung aufgedeckt hat.

Auskunft verlangen – Teil 2

Da will man als Bürger einmal von seinem Recht Gebrauch machen und bekommt es nicht … Vor nun mehr als acht Wochen habe ich von meinem Recht auf Auskunft nach dem Kärntner Informations- und Statstikgesetz Gebrauch machen wollen.

Was zu erwarten war, ist eingetreten: Es gab keine Auskunft. Ob es denn Sanktionen gibt, für den Fall, dass dieses Recht nicht eingehalten wird? Ich weiß es schlicht nicht.

Hier nun mal meine Nachfrist-Forderung, die ich in fünf Minuten in der Poststelle (mit Eingangsstempel) abgeben werde.

Microsoft Word - Auskunftsbegehren Nachfrist

Auskunft verlangen [UPDATE]

Nach dem Auskunftspflichtgesetz sind alle Organe des Bundes Österreich verpflichtet schriftlich, mündlich oder telefonisch Auskunft zu erteilen. Die Auskunft hat ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen zu erfolgen. Bei einem Aufschub ist der Fragesteller zu verständigen. In der Bundesverfassung ist diese Materie im Art. 20 geregelt. In Kärnten gibt es das “Kärntner Informations- und Statistik-Gesetz”.

Nun, wenn es solche Gesetze schon gibt, sollte man doch davon Gebrauch machen, oder?

Es geht um die leidige Causa der Parteienfinanzierung. Hier Links zu drei Artikeln und einem Video der Kleinen Zeitung, das mich mehr als alles andere in letzter Zeit verärgert hat:

Eine gute Freundin hat mir heute geschrieben, dass man nicht einfach zulassen darf, dass das in ein bis zwei Wochen wieder vergessen ist.

Freilich: Demokratie darf etwas kosten. Da gebe ich Stephan Tauschitz Recht.

tauschitz

Aber die Dreistigkeit, wie hier vorgegangen wurde, ist beispiellos. Kollegin Antonia Gössinger nannte die Vorgehensweise (mit Hinweis auf die nächtliche Abstimmung ohne jede Wortmeldung) sehr treffend: “wie Diebe in der Nacht”. Und außerdem: Wie viel darf Demokratie kosten? Es ist ahn der Zeit, sich mit der Materie zu beschäftigen und Zahlenmaterial zu besorgen.

Folgendes Auskunftsbegehren ging vor zehn Minuten per E-Mail an das Amt des Kärntner Landtages.

Sehr geehrter Herr Mag. Robert Weiß Dobernig,
Sehr geehrter Herr Direktor des Landtagsamtes Landesrat!

Ich nehme vom Kärntner Informations- und Statistikgesetz, dem Bundes-Auskunftspflichtgesetz sowie vom Artikel 20 des Bundesverfassungsgesetzes Gebrauch und begehre folgende Auskünfte:

  • Wie viel Geld floss aus dem Kärntner Landesbudget direkt und indirekt (also etwa auch für Parteien angestelltes Personal im Land) in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 an die einzelnen, im Kärntner Landtag vertretenen Parteien? Falls möglich, bitte ich um separate Aufstellung je nach Partei.
  • Wie hoch sind diese Zahlungen (direkt wie indirekt) in den übrigen Bundesländern Österreichs?

Ich freue mich auf eine detaillierte und umfassende Aufstellung sowie eine rasche Erledigung. Dieses Auskunftsbegehren fällt eindeutig unter die in §1 des K-ISG, da

  • betrifft eine Materie, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt,
  • betrifft ein Zahlenwerk, das mir unmittelbar nicht zugänglich ist,
  • betrifft keine Individuen, weshalb es auch keinen Persönlichkeitsschutz gibt und
  • betrifft eine Materie, die dem zur Auskunft verpflichteten Organ zum Zeitpunkt der Einbringung des Auskunftsbegehrens aufgrund seiner Tätigkeit bekannt sein sollten und nicht erst zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht aufwendig beschafft oder erarbeitet werden müssen.

Falls Sie nicht in der Lage sind, Vergleichszahlen für andere Bundesländer in Erfahrung zu bringen, bitte ich Sie, Herrn DI Uwe Scheuch zu kontaktieren. Dieser gab in der Kleinen Zeitung vom 6. Juni 2009 sinngemäß an, dass Kärnten nun eine Parteienförderung bekomme, wie sie andere Bundesländer bereits hätten. (Siehe: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2006365/index.do). Daraus schließe ich, dass er umfangreiches Zahlenmaterial zu dieser Materie hat bzw. sehr rasch Quellen nennen kann.

Meine Kontaktdaten finden Sie untenstehend. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Beste Grüße
Georg Holzer

Die Zustellbestätigung ist auch schon eingetroffen:

2009-06-09_1044

Und jetzt gibt es auch eine Lesebestätigung:

UPDATE: Landtagsdirektor Robert Weiß hat sich dankenswerterweise umgehend (noch am gleichen Tag) bei mir gemeldet. Er meinte, dafür nicht zuständig zu sein. Ich sollte mich an den Finanzreferenten des Landes Kärnten wenden. Auch das habe ich noch am selben Tag gemacht, die Eingangsbestätigungen habe ich erhalten. Also warten wir auf den 28. Juli … an diesem Tag muss die Antwort spätestens erfolgen.