245 Tage nach meinem Auskunftsbegehren an Landesrat Harald Dobernig bekam ich einen abschlägigen Bescheid zugestellt. Darin heißt es:
„Aus den dargelegten Gründen wird die Auskunft auf Grundlage des § 1 Abs. 2 und 3 K-ISG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 K-ISG verweigert.“
Auskunft über Marketing-Ausgaben
Zur Erinnerung: Jeder Bürger hat das Recht gemäß Artikel 20 der Bundesverfassung und dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz – unter bestimmten Voraussetzungen – Auskunft von Behörden zu verlangen.
Am 25. November 2009 wollte ich wissen:
- Wie viel die Mitglieder der Kärntner Landesregierung für Marketing (Zeitungsinserate, Rundfunkspots, Werbegeschenke, Internet etc.) ausgaben,
- wie hoch die durchschnittlichen Rabatte bei Zeitungsinseraten wären und
- wo sich diese Posten im Landesrechnungsabschluss fänden.
Detailliert kann man das im damaligen k2020-Artikel nachlesen. Zu keinem der drei Punkte wurde mir Auskunft gewährt.
Was in der Zwischenzeit geschah
- Nachdem ich acht Wochen lang keine Antwort bekam, schrieb ich 14. Jänner 2010 eine Erinnerung.
- Auch die gesetzte Nachfrist verstrich ohne Antwort. Daher mahnte ich am 29. Jänner die Ausstellung eines abschlägigen Bescheides ein.
- Weil auch dieses Schreiben ohne irgendeine Wirkung blieb, schaltete ich am 24. Februar die Volksanwaltschaft ein.
- Das zeigte Wirkung: Am 15. April wurde mir in einem formlosen Schreiben kurz und knapp mitgeteilt, dass keine Auskunft erteilt werde.
- Scheinbar auf Drängen der Volksanwaltschaft und wohl auch des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) wurde nun wirklich ein Bescheid ausgestellt, mit dem ich nun den Rechtsweg (UVS und VwGH) gehen kann.
Der Bescheid
Der Bescheid kann in seiner ganzen Länge herunter geladen werden. Wenn jemand juristischen Input und – von mir abweichende – Deutungen hat – bitte in die Kommentare schreiben. DANKE!
Das Positive:
- In ihrer Grundfrage wurde die Auskunft nicht verweigert. Ich lese nicht heraus, dass die Auskunft nach Marketing-Ausgaben nicht unter die einschlägigen Gesetze fällt.
- Die Auskunft wurde nicht mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hierbei um ein Amtsgeheimnis handelt oder dass Persönlichkeitsrechte bzw. Firmengeheimnisse betroffen wären.
Das Negative:
- Kernpunkt der Ablehnung ist, dass für die Beantwortung ein hoher Aufwand nötig gewesen wäre.
„Im gegenständlichen Fall wäre es erforderlich, unzählige Belege händisch zu sichten.“ - Weiters wurde festgehalten, dass Dobernig erst seit Ende 2008 im Amt sei. Meine Auskunft betrifft jedoch auch das Jahr 2008.
- Schlussendlich wurde auch noch darauf verwiesen, dass die Rechnungsabschlüsse ohnehin öffentlich seien und die Information somit
„aus dem Internet unmittelbar zugänglich sind.“
Offene Fragen dazu
Mir drängt sich nicht nur eine Frage auf, sondern gleich eine ganze Menge:
- Welche Kontrolle hat der Finanzreferent angesichts der Tatsache, dass Ausgabenposten gesamt und für jedes Regierungsmitglied nur mit großer Mühe zugeordnet werden können?
- Kann jeder Landesrat jeden Ausgabenposten völlig überziehen, ohne dass es dem Finanzreferenten auffällt? Wenn nicht, gibt es die gewünschten Zahlen im Controlling auf Knopfdruck!
- In der Kameralistik gibt es zwar keine Kostenstellen und Kontonummern. Aber: Hat in der Kärntner Landesregierung irgendwer Kontrolle über die exakte Mittelverwendung?
- Wenn die Informationen ohnehin aus den Rechnungsabschlüssen bzw. den Landesvoranschlägen einsehbar sind, wieso hat man sie mir nicht mitgeteilt?
- Wo in den Rechnungsabschlüssen finden sich Hinweise auf Marketing-Ausgaben?
- Werden diese bewusst verschleiert, um deren Ausmaß nicht öffentlich zu machen?
Ein Beispiel: Kurz vor der Landtagswahl im Vorjahr eine – angeblich 500.000 Euro teure – Jubelbroschüre des Landes herausgebracht. Finanziert wurde sie zu gleichen Teilen von Landesimmobiliengesellschaft, Tourismus-Holding, Entwicklungsagentur, Klagenfurter Messe und Flughafen Betriebsgesellschaft zu je 100.000 Euro. Wegen der „kreativen Finanzierung“ gibt es eine Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue gegen Dobernig. Es gilt die Unschuldsvermutung. - Hätte eine Firma keine Kontrolle über der Ausgaben, wäre sie wohl schnell pleite. Ist das der Grund für die Schieflage der Landesfinanzen?
Weitere Vorgangsweise
Zwei Wochen (bis zum 10. August) habe ich nun Zeit, gegen diesen Bescheid zu berufen und in den Instanzenzug zu gehen.
Wie groß stehen die Chancen dafür? Stimmt es wirklich, dass die Erhebung der von mir gewünschten Daten lange dauert und mit hohem Aufwand verbunden ist? Eure Meinung in die Kommentare. DANKE!