„Birni“-Millionen: Gefährliche Fragen

Als Steuerzahler ist man in Kärnten einiges gewohnt. Doch die Sache um das Hypo-Beraterhonorar für den Villacher Wirtschaftstreuhänder Dietrich Birnbacher (von Haider liebevoll „Birni“ genannt) ist noch einmal eine Steigerung. Es ist geradezu unverschämt, was Politiker uns Steuerzahler dieser Tage glauben lassen wollen. Für alle im Folgenden genannten Personen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung!

Die Vorgeschichte

Im Zuge des Verkaufs der Hypo Group Alpe Adria an die Bayrische Landesbank benötigten Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und Landesrat Josef Martinz (ÖVP) Beratung. Der Pakt blieb geheim, weil die Sache vor dem Verkauf nicht öffentlich breitgetreten werden sollte. Die diskrete Expertise fand man im April 2007 schließlich in der Person Birnbachers, dem 100.000 Euro plus 1,5 Prozent der Verkaufssumme versprochen wurden. In Summe waren dies exakt 12.143.168,01 Euro.

Das Ergebnis der Beratung darf man rückblickend als überschaubar bezeichnen: Ein mündliches Gutachten plus sechs geschriebene Seiten (PDF-Download) umfasst Birnbachers Input. Über die Qualität des Papiers kann sich jeder selbst ein Bild machen. Interessanter Nebenaspekt: Martinz will dieses Papier übrigens nicht einmal gesehen haben. Zur dieser Zeit (also während des Höhepunkts der Hypo-Verhandlungen) sei er „nachweislich“ auf Wallfahrt in Lourdes gewesen.

Vergeben wurde der Auftrag von Haider (Aufsichtskommissär der Hypo) und Martinz (Aufsichtsratschef der Landesholding). Der Vorstand der Kärntner Landesholding (KLH) war zu dieser Zeit nicht eingeweiht – mehr als zwölf Millionen Euro wurden somit von nicht vertretungsberechtigten Organen am KLH-Vorstand vorbei vergeben. Erst als die erste Birnbacher-Rate fällig war, soll die Sache auf den Tisch gekommen sein.

Eigentlich hätte die ganze Causa gar nie publik werden dürfen. Erst Indiskretionen brachten die Traumgage im Februar 2008 – fast ein Jahr nach dem Verkauf – ans Licht der Öffentlichkeit.

Der mediale Druck auf Birnbacher sowie Haider (der damals noch lebte) und Martinz war damals so groß, dass binnen kürzester Zeit fünf Gutachten (Wirtschaftsprüfungsfirma Deloitte, der Steuerberater  Rudolf Siart und Gerhard Altenberger sowie der WU-Professor Christian Nowotny und Strafrechtler Wolfgang Brandstetter) eingeholt wurden. Dennoch musste Birnbacher auf die Hälfte verzichteten und spendete dem Zukunftsfonds Kärnten  kurzerhand sechs Millionen Euro und nannte dies „Patriotenrabatt“.

Die Gutachten

Auch wenn die fünf von der KLH beauftragten Gutachten, immer wieder von Martinz als Rechtfertigung genannt werden, beinhalten sie dennoch Kritik an der Beauftragung Birnbachers. Die Grünen bieten Auszüge aus den Gutachten auf Ihrer Website zum Download an.

  • Gutachten Dr. Christian Nowotny (Februar 2008):
    Nowotny kommt zum Ergebnis, dass weder LH Haider noch LR Martinz in ihren Funktionen als Aufsichtskommissär und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kärntner Landes- und Hypothekenbank zur Vertretung der Holding im Verkaufsprozess befugt waren: LH Haider und LR Martinz agierten als Vertreter ohne Vertretungsmacht, noch dazu als PRIVATPERSONEN. Bezogen auf den Paragraphen 1037 ABGB wurden Haider und Martinz der Anspruch der Übernahme des Birnbacher-Honorars durch die Kärntner Landesholding wegen der „Nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag“ zugestanden. Die Rechnungs-Übernahme des Birnbacher-Honorars durch die KLHd sei allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn ein objektiver Vorteil gegeben ist. Diesen Vorteil konnte der Gutachter nicht beurteilen!
  • Gutachten DDr. Altenberger (6.3.2008 und 13.3.2008):
    Im ersten Gutachten vom 6.3.2008 kann DDr. Altenberger nicht feststellen, dass das vereinbarte Honorar von Dr. Birnbacher angemessen sei. Daraufhin wurde er neuerlich, Mag. Rudolf Siart sowie „Deloitte Auditor Treuhand GmbH“ mit Gutachten beauftragt.
    DDr. Altenberger stellt daraufhin in seinem zweiten Gutachten vom 13.03.2008 fest, dass das Honorar angemessen sei, insofern die Tätigkeit des Dr. Birnbacher mit jener einer Investmentbank vergleichbar wäre. Zur Frage der Vergleichbarkeit hat sich der Gutachter nicht geäußert, kritisiert der Landesrechnungshof!
  • Gutachten Mag. Siart (14.3.2008):
    Das Gutachten von Siart geht vor allem auf die Besonderheiten des Auftrages ein: keine Käufersuche, großer Zeitdruck, hohe Intensität der Tätigkeit, strengste Vertraulichkeit und keine Schriftlichkeit. Siart kommt zum Schluss, dass „nicht die ganze Leistungspalette einer Investmentbank“ aufgewendet wurde, das Honorar sei jedoch „vertretbar“.
  • Gutachten Deloitte (12.3.2008):
    Deloitte geht in seinem Gutachten davon aus, dass das Honorar ein Indiz für die Tätigkeit einer Investmentbank darstelle und bezeichnet das Honorar von Birnbacher als „nachvollziehbar und angemessen“.

Vermutlich wenig Freude hatte die Landesspitze mit dem letzten Gutachten. Wie der Standard berichtet, meint der deutsche Gutachter Frank Schäfer (im Auftrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt), dass das Honorar das 30fache dessen überschritten hätte, was üblich sei.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass die Auftragsbestätigung an Birnbacher kurzerhand um zehn Monate rückdatiert wurde. In Interviews gab Birnbacher zudem an, dass er „es auch billiger gegeben hätte“. Es habe ihn nur niemand darum gefragt.

Die Medienberichte der vergangenen Woche sowie der Sturm der Entrüstung sorgten endgültig dafür, dass nun Feuer am Dach ist. Das Honorar soll von zwölf (über sechs) Millionen Euro auf nunmehr 200.000 Euro reduziert werden. Noch diese Woche soll dies eine Sondersitzung in der KLH absegnen.

Viele offene Fragen

Die von der Politik gegebenen Antworten sind nicht nur mangelhaft, sie werfen nur noch viele weitere Fragen auf.

Transparenz ist eine der Kernforderungen von OpenGovernment und sie betrifft auch Verträge, die im Namen der Steuerzahler geschlossen werden.

  • Wieso ist der Vertrag zu Birnbachers Bestellung nicht öffentlich?
  • Wenn diese zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht öffentlich sein durften … wieso hat man sie nicht nach Abschluss des Kaufs öffentlich gemacht?
  • Wenn die Höhe des Honorars (wie Martinz und Haider stets betonten) gerechtfertigt wäre: Wieso bedurfte es erst einer Indiskretion, dass dieses bekannt wurde?
  • Warum sollte der Steuerzahler über solche Geschäft im Dunkeln bleiben?
  • Für wen ist in dieser Causa alles „nachvollziehbar“, wie ÖVP-Landesparteisekretär Achill Rumpold behauptet, wenn alle Unterlagen geheim sind?

Landeshauptmann Gerhard Dörfler wäre „baff“ gewesen, als er vom jüngsten Gutachten gehört habe.

  • Wie kann man „baff“ sein, wenn der Sturm der Entrüstung durch das ganze Land schon über Jahre hinweg anhält?
  • Hat Döfler die sechs Seiten der Birnbacher-Expertise nie gesehen?
  • Hat Jörg Haider so im Geheimen gehandelt, dass er nicht einmal seinen Stellvertreter und Parteifreund etwas wissen ließ?
  • Wenn Gerhard Dörfler (wieder einmal sehr populistisch) meint, dass das zurückgezahlte Geld gut für die „Ärmsten im Lande“ sei, wieso kommt er erst jetzt auf diese Idee?

Birnbacher wurde von Haider und Martinz als „Investmentbank“ behandelt, obwohl bereits ein Kaufinteressent da war.

  • Sind die hohen Honorare einer Investmentbank unter anderem nicht dadurch gerechtfertigt, dass sie erst einen Käufer auftreiben?

Die Auftragsbestätigung für Birnbachers Honorar wurde von Landesholding-Vorstand Hans-Jörg Megymorez um zehn Monate rückdatiert.

  • Wieso tat Megymorez dies?
  • Wer hatte Interesse daran, das alles nachträglich „korrekt“ aussehen zu lassen? Martinz als Aufsichtsratschef der Landesholding?
  • Machte Megymorez dies freiwillig oder bekam er dazu einen Auftrag?
  • Ist dabei der Tatbestand der Urkundenfälschung (nach § 223 StGB) oder eventuell die Anstiftung dazu erfüllt?

Martinz ließ am Montag damit aufhorchen, dass Birnbacher „keinen Cent zu viel bekommen“ sollte. Möglich sei eine Rückforderung durch eine „Rückforderungsklausel“.

  • Gab es diese Rückforderungsklausel im Vertrag tatsächlich?
  • Wie clever muss man sein, um so eine Rückforderungsklausel in einen mündlichen Vertrag einzubauen?
  • Was ist der Inhalt dieser Rückforderungsklausel? Hier ein Beispieltext, wie absurd so ein Passus klingen muss:
    „Sollte nach fünf Gutachten zwei Jahre später ein weiteres folgen, dass die Honorarsumme doch nicht in Ordnung ist, muss der Auftragnehmer (Anm. Birnbacher) zurück zahlen.“

Haider und Martinz haben als Aufsichtskommisär der Hypo bzw. als Aufsichtsratsvorsitzender der KLH zwölf Millionen Euro an Beratungshonorar vergeben. Laut Gutachten waren die beiden als „Privatpersonen“ geschäftstätig geworden.

  • Kennt Martinz bzw. kannte Haider das Gesellschaftsrecht oder haben Sie bewusst ignoriert, dass sie keine Geschäfte für die KLH abschließen dürfen?
  • Ist der Straftatbestand der Untreue nach 153 StGB erfüllt, wenn zwölf Millionen Euro zum Nachteil der KLH ausgegeben wurden?
    Zur Erinnerung: Sollte Birnbacher nun 5,8 Millionen Euro rücküberweisen, würde sich die Schadenssumme  immer noch auf mindestens 2.143.168,01 Euro zzgl. der in der Zwischenzeit lukrierbaren Zinsen belaufen.
    Zur Erinnerung: Vom Patriotenrabatt gingen sechs Millionen Euro an den Zukunftsfonds, zwei Millionen davon wurden an Förderungen an die Uni Klagenfurt weiter gereicht.
  • Kann die Kärntner Landesholding die zwölf Millionen (abzüglich dessen, was Birnbacher zurückzahlt) von Martinz persönlich oder aus Jörg Haiders Nachlass einfordern?

Im Februar und März 2008 gab die KLH fünf Gutachten in Auftrag, welche die Rechtmäßigkeit der Beauftragung Birnbachers und der Honorarhöhe belegen sollten.

  • Wie viel kosteten diese Gutachten den Steuerzahlen?
  • Wieso wurden gleich fünf Gutachten in Auftrag gegeben? Hätte nicht auch eines gereicht? Hat man deshalb so viele Gutachten in Auftrag gegeben, damit zumindest eines sicher „passt“?
  • Wenn es in Gutachten jetzt „nur“ 1:5 steht, wieso muss Birnbacher zurück zahlen?
  • Ist es nicht der herrschende öffentliche Druck, der des einzigen kostenlosen Gutachtens, der nun die Handlungsmaxime vorgibt?

Immer wieder tauchte der Verdacht illegaler Parteienfinanzierung auf. Mittlerweile kann man fast ausschließen, dass tatsächlich Geld geflossen sei. Aber man darf weiter rätseln, ob das nicht der Fall hätte sein sollen.

  • Welche Schritte hat die Politik in Kärnten vor, um mehr Transparenz in Parteifinanzen kommen zu lassen?
  • Wieso verzichtete Birnbacher so schnell auf so viel Geld? War es ohnehin für andere bestimmt?

Am ÖVP-Parteitag bezeichnete Martinz die Diskussion um Birnbachers Honorar als „Schmutzkübelkampagne“. Und weiter: “Birnbacher zu engagieren war ein Fehler. Es gibt nun eine Schlammschlacht rund um Verkauf, aber ich stehe dazu. Es war ein Fehler für mich, aber nicht für das Land. Jede andere Begleitung hätte für das Land mehr gekostet. Millionen mehr.”

  • Wie viel mehr meint Martinz heute, sollen das gekostet haben?
  • Wurde er nicht zuletzt auch wegen dieser Haltung von 90,3 Prozent der Delegierten gewählt?
  • Ist oder war die Personaldecke der ÖVP so dünn, dass es keinerlei Alternativen zu Martinz gab oder gibt?

Es ist unstrittig, dass Birnbacher durch die gesamte Causa eine enorme Rufschädigung in Kauf nehmen musste.

  • Würde er mit Haider und Martinz wieder Geschäfte machen wollen?
  • Ist dies eine Warnung für weitere mit dem Land Deals abzuschließen?
  • Wird die Anzahl der Layoutberatungen künftig zurück gehen?

Zum Schluss noch eine persönliche Frage:

  • Wann tritt Josef Martinz zurück? Vor oder nach einer (etwaigen) rechtskräftigen Verurteilung? Anklagemotive könnte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt genügend finden.
    Auch wenn sich am Ende des Tages der Schaden in Grenzen hält … ein Bankräuber geht auch nicht frei, nur weil er zwei Jahre später die Beute zurück bringt.

Welche Fragen hättet ihr noch an Martinz, Dörfler & Co.?