Darum OpenGovernment

Kollege Wolfgang Rössler erlaubte mir, seine am Mittwoch in der Kleinen Zeitung erschienene Geschichte über die den Rechnungshof zur Birnbacher-Gage hier zu veröffentlichen.

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Birnbacher-Gage für Rechnungshof „nicht nachvollziehbar“

Landesrechnungshof kann die Millionen-Provision für rein mündliche Beratung bei Hypo-Verkauf nicht nachvollziehen. Leistung sei unklar.

von WOLFGANG RÖSSLER

Eine mündliche Verkaufs-Beratung darf weder zwölf noch sechs Millionen Euro kosten. So lautet verkürzt das Urteil des unabhängigen Landesrechnungshofs zum umstrittenen „Birnbacher-Honorar“.

Der Reihe nach: 2007 verkaufte das Land Kärnten den Großteil seiner Anteile an der Hypo-Bank um 831 Millionen Euro an die BayernLB. Eingefädelt wurde der Deal vom damaligen orangen Landeshauptmann Jörg Haider und ÖVP-Landesrat Josef Martinz. Die Weichen wurden Monate zuvor vom damaligen Hypo-Aufsichtsrats-Chef Wolfgang Kulterer gelegt. Zur Unterstützung zogen Martinz und Haider den Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater der Familie Martinz, Dietrich Birnbacher zu Rate.

Erst im Frühjahr 2008 [eher zufällig im Rahmen eines Landtags-U-Ausschusses, Anm.] wurde bekannt, dass Birnbacher dafür neben einem Fixum von 100.000 Euro eine vom Verkaufserlös abhängige Provision von 1,5 Prozent zugesagt wurde: zwölf Millionen Euro. Nach Druck der Öffentlichkeit verzichtete Birnbacher auf die Hälfte, man einigte sich auf ein Brutto von sechs Millionen. Noch immer zu viel, sagt der Rechnungshof: „Die prozentuelle Bemessung auch des reduzierten Erfolgshonorars ist nicht nachvollziehbar.“

Die Kritikpunkte:

Leistung: Birnbacher beriet nur mündlich. Der Rechnungshof bekam nur eine kurze „Leistungsdokumentation“. Eine „Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“ sei „trotz Aufforderung nicht vorgelegt worden“, eine Beurteilung daher kaum möglich.

Höhe des Honorars: Im Vorgriff auf die Hypo-Veräußerung wurde 2005 eine Wandelschuldverschreibung begeben. Die Investmenbank HSBC beriet dabei und platzierte die Anleihen. Dafür verlangte sie 1,5 Prozent – gleich viel wie Birnbacher, der keinen Käufer suchen musste.

Rechtfertigung: Birnbacher habe eine persönliche Haftung übernommen, so das Argument. Dem halten die Prüfer entgegen, dass ein Wirtschaftstreuhänder Aufträge nur annehmen könne, wenn die von einer „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gedeckt ist.“ Und: „Der Haftungsfall wurde nicht definiert.“

Auftragsvergabe: Laut Gesetz sind Wirtschaftstreuhändern Erfolgsprovisionen grundsätzlich untersagt. Birnbacher kassierte das 120-fache (letztlich das 60-fache) des ausgemachten Fixums.

Dietrich Birnbacher war gestern für die Kleine Zeitung nicht erreichbar. Martinz rechtfertigt die Vorgangsweise, auch wenn „man hintennach alles besser weiß.“ Er verweist aber auf etliche Gutachten, mit denen das damalige Vorgehen untermauert wurde. Durch eine falsche Beratung wäre für ihn, Martinz, und Haider die Haftung für den Deal schlagend geworden. „Damals war völlig ungewiss ob der Partner (BayernLB, Anm.) geeignet und das Geschäft vertretbar ist.“

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